LG Nürnberg ordnet Beweisaufnahme zur Zinshöhe der Sparkasse Nürnberg an.

Zinsen von rund 15.000,00 € eingeklagt

In dem von uns geführten ersten Musterverfahren gegen die Sparkasse Nürnberg auf Erstattung zu wenig gezahlter Sparzinsen hat die mündliche Verhandlung vor der 10. Zivilkammer des LG Nürnberg-Fürth am 15.10.2020 stattgefunden. Aus zwei Verträgen aus den Jahren 1993 und 1998 mit Sparraten von 102,00/350,00 € haben wir für unsere Mandanten rund 15.000,00 € an nicht gezahlter Sparzinsen gegen die Sparkasse Nürnberg eingeklagt.

Gericht ordnet Beweisaufnahme an

Die Sparkasse Nürnberg hatte sich in der mündlichen Verhandlung gleich durch 3 Anwälte vertreten lassen, zwei Syndikusanwälte und eine Rechtsanwältin aus Berlin. Allein dies zeigt, dass die Sparkasse die Brisanz dieser Verfahren durchaus erkannt hat.
Die Sparkasse hat bislang zwar die Anwendung eines bestimmten Referenzzins behauptet, hierfür jedoch keine nachprüfbare Abrechnung vorgelegt. Eine gütliche Einigung lehnte die Sparkasse Nürnberg nachdrücklich ab.
Da die erkennende Richterin sich nicht in der Lage sieht, die Zinsneuberechnung selbst vorzunehmen, hat sie angekündigt, einen detaillierten Beweisbeschluss zur gutachterlichen Neuberechnung zu erlassen.