Die Berliner Kanzlei DR. STORCH & Kollegen verfügt seit 15 Jahren über sehr umfangreiche Erfahrung mit Massenschadensfällen. Bereits seit 2018 widmen wir uns den Sparverträgen der Sparkassen im besonderen und verfügen über die Erfahrung von Hunderten von Sparkassenprozessen. Wir beraten und vertreten bundesweit betroffene Prämiensparer, die bereits die Kündigung durch das Kreditinstitut erhalten haben oder eine solche befürchten. Bei uns erhalten Sie Informationen „aus erster Hand“ und zwar deswegen, weil wir mit den Betroffenen sprechen und uns Hintergrundinformationen zugespielt werden. Wir beziehen unsere Kenntnisse nicht aus dem Internet, sondern daraus, dass wir Gerichtsprozesse gegen die Sparkassen tatsächlich führen und darüber berichten. Deswegen kennen wir uns mit den Sparkassenfällen besonders gut aus.
Viele unserer Mandanten kommen nicht aus Berlin, sondern wenden sich aus anderen Bundesländern an uns. Eine Kommunikation ist auch für ältere Sparkassenkunden über die Landesgrenzen hinweg per Telefon oder Email unproblematisch möglich.
Zudem berechnen wir die Sparzinsen neu und klagen die Differenz ein. Da wir täglich neue Anfragen haben und bereits eine Vielzahl von Sparkassenkunden und selbst Sparkassenmitarbeiter anwaltlich vertreten, sind wir mit der Materie bestens vertraut und verfügen über Insiderkenntnisse.
Anfang 2019 haben wir gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland die erste Musterklage vor dem LG Frankfurt/Oder eingereicht. Am 07.04.2020 ist in diesem Verfahren ein Beweisbeschluss ergangen, wonach ein Gutachter die Höhe der zu wenig gezahlten Zinsen bestimmen soll. Unsere Mandanten wehren sich mit dieser Klage gegen die Kündigung ihres S-Prämiensparvertrages flexibel und macht eine Zinsnachzahlung von rund 11.000 € geltend. 2 weitere Musterklagen wurden zwischenzeitlich eingelegt, etwa gegen die Sparkassen Nürnberg und München Anfang 2020.
Wir vertreten betroffene Prämiensparer deutschlandweit, die Kommunikation erfolgt zumeist per Telefon oder email. Dr. Storch steht seinen Mandanten aber auch jederzeit persönlich zur Verfügung.
Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wurden in den letzten Jahren Massenschadensfälle mit einigen Hundert Anlegern durch die Kanzlei erfolgreich bearbeitet.
Sowohl das juristische Know-how als auch der personelle Hintergrund ist bei der Kanzlei vorhanden, so dass auch sog. Sammelklagen auf juristisch höchstem Niveau erstellt und geführt werden.
In bestimmen Fällen (z.B. Widerruf von DKB-Darlehen) arbeiten wir mit dem Prozessfinanzierer metaclaims aus Bremen zusammen und bündeln damit unserer Kräfte. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Storch ist das für Berlin und Brandenburg zuständige Mitglied der Anlegerschutzanwälte e.V., einem Zusammenschluss von besonders erfahrenen, deutschlandweit tätigen Rechtsanwälten. Zusammen mit diesen ist Dr. Storch ausschließlich auf Verbraucherseite tätig. Zudem arbeiten wir eng mit den Medien zusammen, wie etwa dem Finanztest der Stiftung Warentest, die regelmäßig über unsere Fälle berichten. Auch tauschen wir uns intensiv mit den Verbraucherzentralen aus.
Bei der Kanzlei DR. STORCH & Kollegen sind Sie daher in den besten Händen. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Büroleiterin Frau Kempfer und Herr Dr. Storch gerne persönlich zur Verfügung, telefonisch unter 030 50508770 oder per mail unter anfrage@kanzlei-storch.de