Ihre Rechte

Wir, die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen haben es uns zur Aufgabe gemacht, die Umstände des Sparkassenskandals aufzuarbeiten, betroffene Sparer juristisch zu beraten und Ihre Rechte nötigenfalls gerichtlich durchzusetzen.
Dabei beschränken wir uns nicht nur auf die Prämiensparverträge, sondern wir nehmen sämtliche Sparkassenprodukte unter die Lupe und bearbeiten in letzter Zeit auch vermehrt Schließfacheinbrüche, weil es hier offenbar zu eklatanten Sicherheitslücken insbesondere bei den Schließfachanlagen der Sparkassen gekommen ist.

Bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen übernehmen wir gerne für Sie die Erstellung der Deckungsanfrage. Da diese Tätigkeit sehr zeitintensiv ist, zumal die Versicherungen die Deckung mit fadenscheinigen Argumenten oftmals zunächst ablehnen, berechnen wir für unseren Aufwand eine Pauschale von 85,00 € zzgl. MwSt.
Die von uns vertretenen, rechtsschutzversicherten Mandanten haben bislang ausnahmslos Kostenschutz durch ihre Versicherung erhalten, auch wenn wir nachhaken mussten.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung, erste Ansprechpartnerin ist Frau Kempfer, telefonisch unter 030 50508770 oder per mail unter anfrage@kanzlei-storch.de