Urteil gegen Sparkasse Coburg-Lichtenfels rechtskräftig! Kündigung eines Sparvertrages unwirksam
Seit 24. März 2021 ist das von uns erstrittene Urteil des AG Coburg (11 C 2727/20) rechtskräftig. Die beklagte Stadtsparkasse Coburg-Lichtenfels hatte darauf verzichtet, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Gericht hat nunmehr ein für allemal hinsichtlich eines Sparvertrages aus 1998 folgendes entschieden: „Es wird festgestellt, dass der auf den Kläger lautende Prämiensparvertrag Nr. (…) weiterlesen…