Einbruch Sparkasse Strausberg! Wer haftet für Inhalt der Schließfächer?

Alarmsystem überwunden

Am Ostermontag ist es zu einem Einbruch in die Sparkasse Strausberg gekommen. Bekannt ist bislang, dass unbekannte Täter ein Loch in eine Rückwand gestemmt hatten und so in die Kellerräume der Filiale eingedrungen sind. Obwohl die Täter mit brachialer Gewalt vorgegangen sind, hat das Alarmsystem offenbar nicht ausgelöst. Zeugen hatten am frühen Nachmittag des Ostermontags vier vermummte Gestalten mit großen Taschen aus der Sparkasse laufen sehen. Sie flohen in einem Auto, in dem ein Fahrer schon gewartet hatte. Eine sofort eingeleitete Großfahndung der Polizei mit einem Hubschrauber blieb erfolglos.

301 der 547 Schließfächer sind aufgebrochen worden,  sowohl von deren Inhalt, als auch von den Tätern fehlt bislang jede Spur. 

Was juristisch zu tun ist?

Zunächst sollte die Sparkasse Strausberg schriftlich und am besten durch einen Rechtsanwalt aufgefordert werden, die in den Schließfächern gelagerten Gegenstände (Geld, Schmuck, Edelmetalle etc.) zu ersetzen. Hierbei ist es besonders wichtig, die gestohlenen Gegenstände möglichst genau zu beschreiben und vor allem deren Herkunft nachzuweisen. Dann muss geprüft werden, in welcher Höhe die Sparkasse Strausberg für solche Fälle versichert ist und ob einzelne Kunden ggf. Ihre Wertgegenstände zusätzlich versichert haben. 
 Der Fall erinnert an den Einbruch in die Filiale der Berliner Volksbank 2013 in Berlin-Steglitz. Laut Angaben der Polizei gelang es den dortigen Tätern von den rund 1600 Schließfächern rund 300 aufzubrechen und den Inhalt an sich zu bringen. Von dem ganz erheblichen Schaden wurde nur ein Teil von der Berliner Volksbank ersetzt. Ein Geschädigter musstr sich sogar durch alle Instanzen klagen und bekam einen Schadensbetrag von 65.000,00 € erstattet. Das Kammergericht Berlin hatte die Verurteilung der Volksbank durch das Berliner Landgericht bestätigt. Das Urteil (26 U 18/15) ist rechtskräftig geworden. Die Berliner Richter hatten geurteilt, die Volksbank habe gegen die ihr gegenüber ihren Kunden obliegenden Obhuts- und Aufklärungspflichten verletzt. Ein Kunde, der ein Schließfach anmiete und dort in der Regel wertvolle Dinge aufbewahre, erwarte, dass die Bank gewisse Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Tresore treffe, so das Gericht.
Kann man der Sparkasse Strausberg Versäumnisse bei der Absicherung der Schließfächer nachweisen, dann haftet auch diese für ihre Sorgfaltspflichtverletzung und zwar auf Schadensersatz in unbegrenzter Höhe. 

Nachdem wir bereits in einer Vielzahl von Fällen geschädigte Sparkassenkunden vertreten haben, sind uns folgende Neuigkeiten bekannt gemacht worden:

301 Schließfächer geplündert

Von den 547 Schließfächern sind nach Auskunft der Polizei 301 Bankschließfächer aufgebrochen worden und deren Inhalt gestohlen worden. Bei den aufgebrochenen Fächern handelt sich überwiegend um solche in Kopf- und Brusthöhe, was darauf schließen lässt, dass die Täter diese besonders einfach etwa mit einem Brecheisen etc. aufbrechen konnten. Nach MOZ Angaben soll das Sparkassengebäude über 3 Kellertüren verfügen, von denen eine Hebelspuren aufweist. Durch diese Tür dürften sich die Täter Zugang zu den Sparkassenräumlichkeiten verschafft haben.

Sicherheitsvorkehrungen fraglich

Die ersten Erkenntnisse, wonach die Täter von hinten ein Loch in die Wand gebohrt haben (wohl mit einem sehr teuren Diamantbohrer, der beim Einsatz mit Wasser gekühlt werden musste) haben sich bestätigt, ebenso dass die Alarmanlage der Sparkasse nicht ausgelöst hat. Letzteres kann darauf zurückzuführen sein, dass die Alarmanlage entweder defekt gewesen ist oder dass es in der Sparkasse einen Insider gegeben hat, der die Alarmanlage vorübergehend ausgeschaltet hat. Noch nicht abschließend geklärt ist zudem, ob es von dem Einbruch und den Tätern Filmaufnahmen gibt, denn eigentlich war die Schließfachraum der Sparkasse videoüberwacht.
Trotz intensiver Suche der Polizeiwache Ost und des LKA Brandenburg konnten die 4 bzw. 5 Täter bislang nicht ergriffen werden.

Weitere Vorgehensweise 

Wir haben die Sparkasse Strausberg in zahlreichen Verfahren angeschrieben und um Herausgabe der für unserer Mandanten verwahrten Gegenstände gebeten bzw. Schadensersatz gefordert. Wir vertreten derzeit rund 20 beraubte Sparkassenkunden, die neben Urkunden vorwiegend Schmuck, Gold und Bargeld in ihren Schließfächern gelagert hatten und nun vor einem Scherbenhaufen stehen. Durchweg alle Mandanten kritisieren die Vorgehensweise der Sparkasse, insbesondere, dass sie erst aus den Medien erfahren hatten, dass ihre Schließfächer betroffen sind. Nachdem die Inventarlisten der Sparkasse bereits seit Monaten vorliegen und diese noch einmal von der Polizei angefordert wurden, sind bislang lediglich Versicherungsleistungen (Hausratversicherungen der Sparkassenkunden) geflossen, welche jedoch nur einen Teil des Schäden abdecken.

Sparkasse weist Pflichtverletzung zurück

Die Sparkasse Strausberg hat zum Unmut ihre Kunden bislang keinerlei Zahlungen erbracht. „Wir haben den Eindruck, so Fachanwalt Dr. Storch, dass die Sparkasse auf Zeit spielt und die Regulierung verschleppt“. Stattdessen hat sie eine Hamburger Kanzlei beauftragt, welche die Ansprüche unserer Mandanten, so die Erfahrung von Dr. Storch zurückweist. Rechtsanwalt Dr. Recknagel teilt das Folgende mit:
„Mir liegt Ihr Schreiben vom (…)  mit dem Sie unsere Mandantin auffordern, bis zum (..) die Gegenstände, die sich nach Angaben Ihrer Mandanten im Schließfach befunden haben sollen, herauszugeben oder Schadensersatz zu leisten.
Sachverhaltsermittlung, die Zuordnung von Fundgegenständen und staatsanwaltlichen Ermittlungen dauern noch an. Eine Pflichtverletzung unserer Mandantin ist überdies nicht ersichtlich“.

Klagen in Vorbereitung

Wir haben mit Herrn Dr. Recknagel eine weitere Sachstandsmitteilung für Ende Juli 2023 vereinbart.
Danach werden wir über die weitere Vorgehensweise entscheiden – wir gehen davon aus, dass die Sparkasse Strausberg die Schäden nicht freiwillig regulieren wird. Wir bereiten daher Schadensersatzklagen vor und holen entsprechende Deckungszusagen bei den Rechtsschutzversicherungen ein.
Sollte sich herausstellen – wofür mittlerweile vieles spricht  – dass die Tresorräume nicht ausreichend gesichert waren, hätte die Sparkasse zumindest fahrlässig gehandelt und würde sich dann schadensersatzpflichtig machen. Dann müsste nur noch genau belegt werden, was sich im Schließfach befunden hat. Hierfür kennt die Rechtsordnung sowohl den Dokumentenbeweis, als auch den Zeugenbeweis.
„Wir gehen davon aus, so Fachanwalt Dr. Storch, dass wir die ersten Klage bis Ende 2023 beim LG Frankfurt (Oder) eingelegt haben. Wie in anderen Bereichen auch (vgl. etwa Sparverträge) befürchten wir, dass die Sparkasse sich nur auf gerichtlichen Druck bewegt und Auszahlungen tätigen wird. Leider….“.