Sparkassen zahlen bei Sparverträgen zu geringe Zinsen. Sparer können mehrere Tausend Euro an Zinsen zurückfordern!
Zinsklauseln unwirksam Da die Zinsanpassungsklauseln in den von den Sparkassen gekündigten Prämiensparverträgen nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung unwirksam sein dürften, müssen die Verträge (z.B. S-Prämiensparen flexibel) anhand eines Referenzzinssatzes für langfristige Anlagen neu abgerechnet werden und die zu wenig gezahlten Zinsen an die Sparer erstattet werden. Dieser Anspruch auf die Zinsdifferenz steht den Kunden der Sparkassen zu und zwar unabhängig davon, weiterlesen…