OLG bestätigt Urteile des Landgerichts
Der 4. Senat des OLG Brandenburg hat in der letzten Woche 3 von der Kanzlei DR. STORCH & Kollegen geführte Zinsstreitigkeiten mit der Sparkasse MOL verhandelt. In den Verfahren hatte das Landgericht Frankfurt (Oder) die Sparkasse zur Erstattung von zu wenig gezahlten Zinsen bei Prämiensparverträgen verurteilt. Sowohl die Sparkasse, als auch die betroffenen Sparer waren gegen diese Urteile in Berufung gegangen.
Zinserstattung zwischen 35-50% der VZ-Berechnung
Der Bankensenat, der in Brandenburg über alle Banksachen entscheidet, wird die Urteile des Landgerichts Frankfurt (Oder) bestätigen, die zu einer Verurteilung der Sparkasse MOL in unterschiedlicher Höhe gelangt sind. Das Landgericht hatte Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben, die zu unterschiedlichen Zinserstattungen gelangt sind, je nachdem wann der Sparvertrag abgeschlossen wurde. Grundsätzlich kann man sagen, dass die Zinserstattung umso höher ausfällt, je älter der Vertrag und damit je höher der anfängliche Vertragszins ist. In den 90er Jahren etwa war der Zins relativ hoch, um die 4% und dies führt zu hohen Zinserstattugen.
Vergleiche absehbar
Der Senat wird am 10.05.2023 seine Entscheidungen verkünden. Damit werden die Zinsstreitigkeiten entschieden und zwar noch vor den Musterfeststellungsverfahren gegen die verschiedenen Sparkassen, weil es sich hierbei um die ersten OLG-Individualverfahren in Brandenburg handelt, die rechtskräftig werden. Im Sinne der Sparer hoffen wir, dass jetzt Bewegung in die Sache kommt.
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei all denjenigen, die uns bei den 3 Pilotverfahren unterstützt haben. Die Geduld der betroffenen Sparer hat sich ausgezahlt! Wir gehen davon aus, dass die Sparkassen sich jetzt – auch ohne Gerichtsverfahren – vergleichsbereit zeigen. Die ersten Klagen hatten wir 2019 eingelegt.