Quote von 70% erzielt
Nachdem die Sparkasse MOL vereinzelt noch Berufung gegen die Urteile der Bankenkammer am Landgericht Frankfurt (Oder) eingelegt hatte, sind mittlerweile die ersten erstinstanzlichen Urteile des LG Frankfurt (Oder) rechtskräftig geworden und unsere Mandanten sind ausgezahlt worden. So ist etwa das von uns erstrittene Urteil vom 21.03.2023 – 19 0 65/20 – rechtskräftig geworden. Darin ist die Sparkasse MOL etwa zu einer Zinsnachzahlung von rund 6.500,00 € nebst Verzinsung seit 27.05.2020 und der Erstattung außergerichtlicher Kosten von rund 750,00 € verurteilt worden. Dies entspricht einer Quote von rund 70%, weil die von der Verbraucherzentrale berechnete Erstattung rund 9400.00 € betragen hatte. Das gerichtliche Gutachten wurde von Prof. Gregor Weiß erstellt.
Sicherlich hatten wir uns anfänglich nach den Gutachten der Verbraucherzentralen mehr erwünscht, nach der bisherigen Prozeßerfahrung und der Rechtsprechung des BGH erachten wir die gezahlten Quoten aber für durchaus zufriedenstellend.