Sachverständigengutachten gegen Sparkasse MOL: Gutachter stellt Zinsschaden von rund 7.500 € fest

In einem von der Kanzlei DR. STORCH und KOLLEGEN geführten Klageverfahren gegen die Sparkasse MOL liegt nun endlich das von der Bankenkammer des LG Frankfurt/Oder in Auftrag gegebene Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor: die Sparkasse MOL hat unseren Mandanten sage und schreibe rund 7.500,00 € zu wenig an Zinsen gezahlt!
Die Verträge (S-Prämiensparverträge flexibel) stammen aus 1996/2003 und sind von der Sparkasse 2019 gekündigt worden. Unsere Mandanten hatten sich gerichtlich sowohl gegen die Kündigung als auch gegen die Vorenthaltung von Zinsen zur Wehr gesetzt. Unserer Erfahrung nach handelt es sich um das erste Gutachten gegen die Sparkasse MOL. Wir gehen davon aus, dass auch andere Prämiensparer auf dieser Grundlage erfolgreich ihre Zinsansprüche gegen die Sparkasse MOL geltend machen können. Hinzuweisen ist allerdings darauf, dass die Erstattung der Zinsen der Verjährung unterliegt. Das OLG Dresden etwa ist zu der Einschätzung gelangt, dass die Verjährung erst mit der Kündigung des Vertrages beginnt.
Da die Sparkasse MOL bislang jedoch keine außergerichtliche Vergleich angeboten hat, müssen die betroffenen Sparer leider vor Gericht ziehen. Wir, die Kanzlei DR. STORCH und KOLLEGEN unterstützen Sie gerne dabei.