Sparkassen zahlen bei Sparverträgen zu geringe Zinsen. Sparer können mehrere Tausend Euro an Zinsen zurückfordern!

Zinsklauseln unwirksam
Da die Zinsanpassungsklauseln in den von den Sparkassen gekündigten Prämiensparverträgen nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung unwirksam sein dürften, müssen die Verträge (z.B. S-Prämiensparen flexibel) anhand eines Referenzzinssatzes für langfristige Anlagen neu abgerechnet werden und die zu wenig gezahlten Zinsen an die Sparer erstattet werden. Dieser Anspruch auf die Zinsdifferenz steht den Kunden der Sparkassen zu und zwar unabhängig davon, ob sie sich gegen die Kündigung ihrer Prämiensparverträge gewehrt haben oder nicht und auch ohne Rücksicht darauf, ob sie zwischenzeitlich die von den Sparkassen angebotenen Anschlussangebote angenommen haben oder nicht. Denn die uns dazu vorliegenden Vereinbarungen etwa der Sparkasse MOL beziehen sich nur auf die Kündigungen und nicht auf etwaige Zinsnachzahlungen wegen fehlerhafter Abrechnung. Zudem enthalten die Vereinbarungen auch keine Abgeltungsklausel, wonach etwa sämtliche Ansprüche aus dem Sparvertrag durch die gefundene Regelung abgegolten und erloschen sind.
Satte Zinsnachzahlungen möglich
Die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen hat sich deshalb die Mühe gemacht, die von der Sparkasse MOL erfolgten Zinsgutschriften in den Sparbüchern zu überprüfen. Dort finden sich Eintragungen zu den monatlichen Sparraten, der jährliche Prämie und der Verzinsung, aber auch zur Höhe des jeweils verwendeten Referenzzinssatzes. Nach Prüfung sind wir zu dem Ergebnis gelangt, dass der Referenzzinssatz von der Sparkasse MOL durchgängig zu niedrig angegeben worden ist. Der von uns beauftragte Kreditsachverständige kommt in seinem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Sparkasse MOL bei einem anfänglichen Zinssatz von 4% und Sparraten von monatlich 51,13 €  in der Zeit von 1995 bis 2018 sage und schreibe 3.108,62 € zu wenig an Zinsen gezahlt hat. Diesen Betrag werden wir für unsere Mandantin einklagen, die sich zudem vor Gericht gegen die Kündigung ihres Vertrages wehrt, der mit einer festen Laufzeit bis ins Jahr 2094 abgeschlossen war.

Betroffene Sparkassenkunden, die ebenfalls ihre Zinsgutschriften überprüfen lassen wollen, können sich gerne an uns wenden. Insbesondere bei hohen Sparraten, viele unsere Mandanten haben monatlich zwischen 300-500 € gespart, dürften die Nachzahlungen ganz erheblich sein.