Verbraucherzentrale mahnt Sparkasse ab! Kündigungen von Prämiensparverträgen

Kündigung von Sparverträgen irreführend

Die VZ Brandenburg (VZB) lässt die Sparkasse Märkisch-Oderland (MOL) abmahnen. Wie andere auch hat diese Sparkasse nach Auffassung der Verbraucherschützer Prämiensparverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren unrechtmäßig gekündigt. Die Verbraucherzentrale will erreichen, dass die Sparkasse diese unlauteren Kündigungen unterlässt und Verbraucher ihre bereits durch das Geldinstitut gekündigten Verträge wieder aufnehmen können.

Bei Kündigungen der über 1188 Monate (99 Jahre) abgeschlossene Prämiensparverträge beruft sich die Sparkasse MOL auf eine mit dem Kunden angeblich vereinbarte dreimonatige Kündigungsfrist. Jedoch: „In den uns vorliegenden 99-Jahresverträgen findet sich keine explizit für die Sparkasse vereinbarte Kündigungsfrist“, sagt Erk Schaarschmidt, Experte für Finanzen bei der VZB. „Unserer Ansicht nach führt die Sparkasse MOL ihre Kunden damit in die Irre. Sie erweckt den Eindruck, die Sparkasse dürfe die Verträge auf Grund einer regulär vereinbarten Kündigungsfrist ordnungsgemäß kündigen. Das ist unserer Rechtsansicht nach falsch“, betont der Verbraucherschützer. Dies dürfte auch deswegen gelten, weil die Verträge zusätzlich eine 99-jährige Prämienstaffel aufweisen und im Kundenfinanzstatus tag genau das Fälligkeitsdatum nach einer Laufzeit von 99 Jahren bestätigt ist.

Abmahnung der VZB

Nach Mitteilung der VZ Brandenburg hat die Sparkasse MOL bis zum 23. November 2018 Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Für den Fall, dass sie keine Unterlassungserklärung abgibt, will die Verbraucherzentrale Brandenburg diese unlautere Handlung gerichtlich unterbinden lassen. „Wir raten allen gekündigten Prämiensparkunden der Sparkasse MOL, Ruhe zu bewahren, Kündigungen zu widersprechen und bei Bedarf die Verträge von der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen. Erst frühestens Ende 2021 droht eine Verjährung der Rechte“, so Schaarschmidt.

Gleichzeitig fordert die VZB die Politik auf, dafür zu sorgen, dass sich die Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts auf ihre Aufgabe besinnen, das Sparen und die Vermögensbildung der Bürgerinnen und Bürger zu fördern. Dazu gehört nach Ansicht der VZB nicht, langfristige und für die Altersvorsorge abgeschlossene Sparverträge zu kündigen.

 Um was geht es?

Seit Mitte 2018 erhalten – erstmals in Brandenburg – Kunden der Sparkasse MOL Kündigungsschreiben über in den 1990er- oder 2000er-Jahren abgeschlossene Prämiensparverträge. In den Briefen beruft sich die Sparkasse auf die anhaltende Niedrigzinsphase. Nach Ansicht der VZB, aber auch vieler Rechtsexperten müssen allerdings auch Sparkassen ihre Seite des Vertrages erfüllen; und wenn sie falsch kalkuliert haben, dann ist das ihr Unternehmerrisiko. Bislang gibt es zu solchen Kündigungen allerdings noch keine Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, auf die sich Verbraucher berufen können.

Das Vorgehen von Geldinstituten, Kunden aus relativ zinsgünstigen Verträgen zu drängen, ist auch über die Grenzen Brandenburgs hinaus bekannt. Die Studie „Wenn Kunde König zur Last wird“ der Verbraucherzentralen beschreibt das Vorgehen der Akteure bundesweit.