Sparkasse Wartburg kündigt ebenfalls -Verträge mit festen Laufzeiten betroffen

Nun hat auch die Wartburg Sparkasse mit Sitz in Eisenach die Verträge „S-Prämiensparen-flexibel“ gekündigt und zwar zum 30.09.2019. Allein die Wartburgsparkasse in Eisenach bestätigt 2.600 erfolgte Kündigungen, weitere sind in Vorbereitung, so die Auskunft der Sparkasse.
Das Besondere daran ist, dass von den Kündigungen auch solche Verträge betroffen sind, die mit einer festen Laufzeit (etwa 25 Jahre) abgeschlossen wurden und bei denen dieser Vertragsdauer noch garnicht abgelaufen ist. Selbst nach der neuesten Rechtsprechung des BGH sind diese Verträge gerade nicht kündbar.
„Uns drängt sich der Eindruck auf, dass das bislang noch garnicht veröffentlichte BGH-Urteil von den Sparkassen dazu benutzt wird, um sich von vermeintlich teuren Verträgen zu lösen und zwar ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragsinhalt“, so der Fachanwalt Dr. Storch in seiner Bewertung.

Sparkassenskandal breitet sich aus

Uns liegen Fällen vor, in denen noch im Jahr 2018 von der Sparkasse Wartburg feste Laufzeiten (Ziffer 5 des Vertrages, Vertragsdauer :“300 Monate“) vereinbart worden sind, an die man sich jetzt auf einmal nicht mehr halten will. „Dies erachten wir für einen klaren Rechtsverstoß“, so Dr. Storch, „da der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda gerade auch für Sparkassen gilt“.
Auch liegen uns Fälle der Saalesparkasse (Kreissparkasse Merseburg-Querfurt) vor, bei denen feste Laufzeiten etwa bis 2021 nebst Berechnung des danach fälligen Auszahlungsbetrages vereinbart wurden und dennoch eine Kündigung zum 30.05.2019 erfolgt ist.
Die Vorgehensweise der benannten Sparkassen verwundert auch deswegen, weil andere Sparkassen sehr wohl danach unterscheiden, ob Verträge fest Laufzeiten aufweisen oder nicht. Offenbar haben einige Sparkassen nur darauf gewartet, die bereits vorbereiteten Kündigungen unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung endlich abschicken zu können.
Wir halten diese Vorgehensweise für rechtsmissbräuchlich, weil normale Sparkassenkunden ohne juristische Vorbildung die Unterschiede der Verträge weder erkennen, noch durchschauen. Auch deshalb sprechen wir von dem SPARKASSENSKANDAL und werden alles dafür tun, unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.