Sparkasse Jerichower Land lässt sich erst auf Zinsen verklagen und zahlt dann volle Summe!

Nachdem unserer Mandantin der Sparvertrag von der Sparkasse Jerichower Land zum 30.06.2019 gekündigt worden war, wurde unsere Kanzlei mit der rechtlichen Prüfung des Falles beauftragt.

Sparkasse gibt sich zunächst stur

Daraufhin schrieben wir die Sparkasse an und forderten diese auf, den Sparvertrag mit einem sachgerechten Referenzzinssatz neu abzurechnen. Darauf antwortete die Sparkasse mit einem Formschreiben vom 03.07.2019 wie folgt:

Da wir die Zinsänderungen im Nachgang der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets marktgerecht vorgenommen haben gibt es keinen Anlass, den Sparvertrag rückwirkend neu abzurechnen oder nachträglich zusätzliche Zinszahlungen zu leisten„.

Klage bei AG Burg eingelegt

Unsere Mandantin sah sich dadurch gezwungen, bei der Verbraucherzentrale Sachsen ein Abrechnungsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten kam zu einer Zinsforderung von 888,21 €. Auf unsere anwaltliche Aufforderung vom 28.10.2019, den Zinsbetrag zu erstatten, antwortete die Sparkasse lapidar wie folgt:

„Mit Ihrem Schreiben vom 28.10.2019 übersandten Sie uns eine Neuabrechnung der Zinsanpassung zum o.g. Sparvertrag.
Die Sparkasse Jerichower Land hat bis dato als Referenzzinssatz die Umlaufrendite inländischer Inhaberschuldverschreibungen/Anleihen der öffentlichen Hand (BBK01.WU0004) zu Grunde gelegt.
Nach aktueller Rechtsprechung gibt es, entgegen anderslautenden Auffassungen, keine Verpflichtung von Kreditinstituten zur Verwendung eines einheitlichen Referenzzinssatzes im Zusammenhang der Nachberechnungen von Sparverträgen.
Insofern bitten wir um Verständnis, dass wir Ihrem Rückforderungsverlangen nicht entsprechen können“.

Sparkasse zahlt volle Zinsforderung

Daraufhin legten wir am 05.02.2020 für unsere Mandantin Klage bei AG Burg ein.
Heute teilt die Sparkasse Jerichower Land mit, dass sie die Forderung von 888,21 € nebst Zinsen von 14,80 € beglichen habe.

Warum nicht gleich so, fragen wir uns?

„Offenbar versucht die Sparkasse, Sparer in die Klage zu treiben“, so die Vermutung von Dr. Storch, „um damit andere Betroffene abzuschrecken“. „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“, so Dr. Storch.