LG München I ordnet Beweisaufnahme an

Das LG München hat nach der ersten mündlichen Verhandlung eine Beweisaufnahme für den 01. März 2021 angeordnet. Dabei wird es um die Frage gehen, ob die mit einem Formular der Sparkasse München erfolgte Übertragung des Sparvertrages S-Prämiensparen-flexibel im Jahre 2014 eine Änderung der Sparkonditionen begründet, insbesondere eine Konkretisierung der Vertragsdauer auf 99 Jahre (1188 Monate) erfolgt ist. Die Sparkasse München hat das vehement bestritten und anfänglich auf eine handschriftliche Ergänzung des Formulars verwiesen, wonach mit der Vereinbarung lediglich die Einzugsermächtigung für die Sparraten geändert worden sein sollte. Nachdem wir für unsere Mandantin darauf hingewiesen hatten, dass die angebliche Ergänzung der Vereinbarung nicht von unserer Mandantin stammt, sondern von einer Mitarbeiterin der Sparkasse München, hat die Sparkasse diese Argumentation wieder fallen gelassen und ausdrücklich unstreitig gestellt, dass die Darstellung unserer Mandantin zutreffend ist.
Unsere Mandantin hatte sich zu Recht gefragt, warum sie denn eine solche vorformulierte Vereinbarung der Sparkasse München unterschreiben sollte, wenn diese sich jetzt nicht (mehr) an die vertraglichen Ergänzungen, insbesondere zur Vertragsdauer halten will. Dann hätte auch eine bloße Änderung der Kontoverbindung auf einem Formblatt genügt.
Die Vereinbarung aus 2014 enthält u.a. eine für 99 Jahre ausformulierte Prämienstaffel. Die Sparkasse meint dennoch, dass es sich hierbei lediglich um eine Höchstfrist bzw. eine beispielhafte Aufzählung handelt. Danach soll auch dieser Vertrag nach dem erstmaligen Erreichen der Höchstprämie (50% nach 15 Jahren) ohne weiteres durch die Sparkasse kündbar sein.
Unsere Mandantin ist demgegenüber davon ausgegangen, dass die Sparkasse an diese Laufzeit gebunden ist und sie als Sparerin allein entscheiden durfte, wie lange sie spart und den Bonus erhält.

Zur Frage der gleichfalls eingeklagten Zinsforderung wegen fehlerhafter Zinsanpassungsklausel hat sich das Landgericht München nicht abschließend positioniert.

Auf Nachfrage lehnte der Prozessbevollmächtigte der Sparkasse München, Rechtsanwalt Fraulob aus München, Vergleichsverhandlungen kategorisch ab.