Landgericht Nürnberg terminiert auf 24.09.2020! Erste Verhandlung wegen Zinsen gegen Sparkasse Nürnberg

Zinsforderung von rund 15.000 €

Nachdem wir für unsere Mandanten Ende April 2020 Klage gegen die Sparkasse Nürnberg eingelegt hatten, hat das Gericht nunmehr ausgesprochen zeitnah für den 24.09.2020 terminiert. Wir haben für unsere Mandanten eine Zinsforderung von rund 15.000,00 € geltend gemacht, die aus zwei gekündigten Sparverträgen aus den Jahren 1993 und 1998 resultiert.
Die Sparkasse Nürnberg hatte allein im Jahr 2019 ca. 21.000 Verträge (S-Prämiensparen-flexibel) gekündigt, die alle eine ähnliche, unwirksame gleiche Zinsanpassungsklausel aufweisen und wo der Sparkasse nun Zinsforderungen in ganz erhebliche Höhe drohen.

Sparkasse Nürnberg wiegelt ab und spielt auf Zeit

Anders als andere Sparkasse etwa hat die Sparkasse Nürnberg bislang jegliche Vergleichsbereitschaft vermissen lassen und in den von uns vertretenen Fällen immer auf den Klageweg verwiesen. Die Sparkasse Nürnberg lässt mitteilen, dass sie sich bei ihrer Zinsabrechnung stets an die Vorgaben des BGH gehalten habe und als Referenzzins bestimmte gleitende Durchschnittszinssätze (Zeitreihe BBK01.WZ3400 mit 50% und BBK01.WZ3409 mit 50%) zugrundeglegt habe.

Dr. Storch fragt nach

„Allerdings, legt die Sparkasse Nürnberg – wie andere Sparkassen auch – selbst im Prozeß und nach Aufforderung keine Zinsabrechnung vor, die von uns überprüft werden könnte“, so die Erfahrung von Dr. Storch. „Auch andere Sparkassen lehnen wortreich eigene Abrechnungen ab und berufen sich darauf, dass ihnen die Abrechnungsunterlagen nicht mehr vorliegen und die Ansprüche ohnehin verjährt seien“, so Dr. Storch.
Die Sparkasse Nürnberg wird in den Prozessen von der Großkanzlei pwc vertreten, die auch schon die Sparkasse Leipzig in dem Musterverfahren vor dem OLG Dresden (5 MK 1/19) anwaltliche beraten hatte. Die Schriftsätze dieser Kanzlei sind ausgesprochen umfangreich und umfassen oftmals über 120 Seiten. Offenbar scheut die Sparkasse Nürnberg keine Mühe, um sich gegen die Ansprüche ihrer (früheren) Kunden zur Wehr zu setzen. Schon deswegen empfehlen wir betroffenen Sparern, sich von spezialisierten Anwälten mit einschlägiger „Sparkassenerfahrung“ vertreten zu lassen.
Vom Fortgang das Verfahrens werden wir an dieser Stelle berichten.