Landgericht Landshut terminiert Sparkassenfall auf 06.08.2020!

Nachdem wir erst kürzlich am 12.04.2020 die Klage gegen die Sparkasse Landshut wegen eines S-Prämiensparen flexibel Vertrag beim Landgericht Landshut eingelegt hatten, hat das Gericht ausgesprochen schnell den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 06.08.2020 festgelegt. In der Klage haben wir für unsere Mandanten rund 20.000,00 € an ausstehenden Zinsen geltend gemacht und zwar für 2 Sparverträge aus dem Jahr 1996. Wir sind sehr gespannt darauf, wie die Sparkasse Landshut auf diesen ersten Musterfall reagieren wird und noch mehr darauf, zu welcher Entscheidung das Landgericht in der Sache gelangt. Das OLG Dresden hatte mit Urteil vom 22.04.2020 entschieden, dass die branchenüblich verwendete Zinsklausel der Sparkassen unwirksam ist und die Zinsansprüche nicht verjährt sind, weil der Lauf der Verjährung erst mit der Kündigung durch die Sparkasse beginnt. Über Entwicklung des Musterfalles werden wir berichten.