Neue Musterklagen in Bayern: Sparkasse Landshut, Regensburg und Amberg-Sulzbach verklagt!

Wir haben für unsere Mandanten weitere Musterklagen eingereicht und zwar beim Landgericht Landshut und Regensburg sowie beim Landgericht Amberg. Nachdem die jeweiligen Sparkassen auf den Kündigungen der S-Prämiensparverträge flexibel bestanden hatten und auch die Zinsforderungen abgelehnt hatten, sahen sich unsere Mandanten gezwungen zu klagen.

Musterurteil OLG Dresden einschlägig

Dies erfolgte insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass das OLG Dresden (Urteil vom 22.04.2020 – 5 MK 1/19 -) erst kürzlich entschieden hatte, dass die Zinsansprüche ab Mitte der 90er Jahre noch nicht verjährt sind. Eigentlich hatten wir gehofft, dass dieses Musterurteil die Sparkassen zum Einlenken veranlasst. Offenbar wollen die Sparkasse die Fälle in die Verjährung ziehen bzw. hoffen, dass der Bundesgerichtshof ihnen noch zur Hilfe eilt.

Landgericht Amberg
Hier geht es um Zinszahlungen von rund 9.000 €, zudem wehren sich die Kläger gegen die Kündigung, weil sie davon ausgehen, dass der Vertrag eine Laufzeit von 99 Jahren hat.

Landgerichte Landshut, Regensburg

In diesem Fall geht es um rund 8.000 € an Zinsforderungen, die unsere Mandanten von der Sparkasse Landshut verlangen. Von der Sparkasse Regensburg verlangen unsere Mandanten rund 5.000 € an zu wenig gezahlten Sparzinsen.or dem Landgericht Amberg haben für unsere Mandanten rund 9.000 € an Zinsrückständen eingeklagt. Zudem gehen wir gegen die Kündigung vor, weil unsere Mandanten von einer festen Laufzeit des Vertrages, nämlich 99 Jahren ausgegangen ist. Dies wurden ihnen mehrmals im sog. Kundenfinanzstatus bestätigt.