Berliner Sparkasse zahlt Zinsen zurück!

Auch die Berliner Sparkasse hat eine Vielzahl von S-Prämiensparverträgen-flexibel mit ihren Kunden abgeschlossen. Anders als andere Sparkassen hat die Berliner Sparkasse diese Verträge bislang aber (noch) nicht gekündigt. Allerdings sind auch die in diesen Verträgen verwendeten Zinsanpassungsklauseln unwirksam und Kunden können die zu wenig gezahlten Zinsen auch bei nicht gekündigten, noch laufenden Verträgen einfordern. Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist uns mitgeteilt worden, dass die Berliner Sparkasse Zinsforderungen von betroffenen Prämiensparern wohlwollend prüft. Wir empfehlen dennoch von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt in die Verhandlungen einzuschalten, damit die Zinsforderungen mit Nachdruck eingefordert werden. Zudem ist es sinnvoll, die Sparkasse gleich mit einem Zinsgutachten der Verbraucherzentrale zu konfrontieren. Die Kosten für die anwaltliche Vertretung werden von dem meisten Rechtsschutzversicherungen übernommen.