Weitere Musterklage gegen Sparkasse MOL – LG Frankfurt Oder muss über Kündigung und Zinsdifferenz entscheiden

Wir haben heute eine weitere Musterklage gegen die Kündigungen der Sparkasse MOL in Zusammenhang mit den Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“ beim Landgericht Frankfurt Oder eingereicht. Das von uns vertretene, aus Bad-Freienwalde stammende Ehepaar hatte gleich zwei Verträge mit der Sparkasse MOL abgeschlossen. Dabei war bei den Beratungen explizit das Thema Altersvorsorge und die Tatsache angesprochen worden, dass die Verträge bis zum Erreichen des Rentenalters laufen sollten. Dennoch kündigte die Sparkasse MOL die Verträge zu Oktober 2018 mit dem Hinweis auf das Niedrigzinsumfeld, obwohl die Kläger noch lange nicht im Ruhestand sind und sie an den Sparverträgen festhalten wollen. Wir haben die Klage auf zwei Aspekte gestützt: zum einen meinen wir, dass aus den von der Sparkasse verwendeten Werbeflyern eine Laufzeit von mindestens 25 Jahren hervorgeht. Und, dass nur die Sparer das Recht haben sollten, die Verträge vorzeitig zu kündigen, nicht aber die beklagte Sparkasse. Zum anderen weisen beide Verträge die erwähnt unwirksame Zinsanpassungsklausel auf, die durch eine wirksame zu ersetzen ist. Da die Sparkasse MOL eine Neuabrechnung anhand eines transparenten Referenzzinssatzes abgelehnt hat, haben wir die Verträge durch einen Gutachter abrechnen lassen. Wir haben deswegen für unsere Mandanten eine Zinsdifferenz von rund 11.000,00 € eingeklagt.