Weitere Kündigungswelle der Nord-Ostsee Sparkasse – auch Ostdeutsche Sparkassen legen nach

Eine weitere Kündigungswelle zu den Sparverträgen „S-Prämiensparen flexibel“ erreicht die Sparer, diesmal sind die Kunden der Nord-Ostsee Sparkasse betroffen. Prämiensparer aus Husum, Flensburg und Kiel hatten schon im Oktober 2018 Post von der Regionaldirektion Finanzmarkt der Nord-Ostsee Sparkasse in Husum bekommen. In den Anschreiben mit der Überschrift „Sie haben Ihr Anlageziel erreicht“ hieß es noch vergleichsweise harmlos: „ Ihr Sparziel ist nun nach 25 Jahren Laufzeit erreicht und die Vereinbarung über die Prämienzahlung beendet. Daher werden wir Ihr Guthaben ab 01.12.2018 mit dem Zinssatz für Sparkonten mit 3-monatiger Kündigungsfrist verzinsen“. Wer dem widersprach, so wie unsere Mandanten aus Kiel, dem antwortete die Sparkasse wie folgt: „Zunächst möchten wir darauf hinweisen, dass der Sparvertrag zumindest bislang weder gekündigt noch beendet worden ist. (…) Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen bitten wir bis zum 26. März 2019 um Mitteilung, wie Sie sich nunmehr zu Ihrem Sparvertrag verhalten möchten. Sollten wir bis zum diesem Termin nichts von Ihnen hören bzw. sollten Sie auch weiterhin auf eine Vertragsfortführung bzw. eine Prämienzahlung nach dem 01.12.2018 bestehen, werden wir den Sparvertrag kündigen“. Danach folgt dann mit Schreiben vom 11.04.2019 die Kündigung zum 19. Juli 2019 durch die Rechtsabteilung der Nord-Ostsee Sparkasse in Husum und zwar mit dem Hinweis, dass das Amtsgericht Flensburg die Kündigung eines Sparvertrages S-Prämiensparen flexibel bejaht habe. Auch die Ostdeutschen Sparkassen, vor allem die in Sachsen-Anhalt, sehen sich durch die Urteile des OLG Naumburg im Aufwind und kündigen nun flächendeckend die Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“. Dabei schrecken sie nicht davor zurück, insbesondere ältere Sparer Angebote im Kleingedruckten „unterzujubeln“, wonach sich die Betroffenen mit einer Befristung ihres Sparvertrages einverstanden erklären mögen. Fallen Sparer auf diesen Trick nicht herein, dann erfolgt auch hier die Kündigung des Sparvertrages. Wir, die Rechtsanwälte DR. STORCH & Kollegen meinen: „seltsames Geschäftsgebaren einer Körperschaft des öffentliches Rechts, die den Sparsinn der breiten Bevölkerung fördern soll“. Zudem: „Wer eigentlich von einer unproblematischen, jederzeitigen Kündbarkeit der Verträge durch die Sparkasse ausgeht, der hat ein solches Vorgehen nicht nötig“.