In der nächsten Zeit stehen in den Sparkassen-Fällen gleich mehrere gerichtliche Entscheidungen an: am 23.02.2021 hat das AG Nürnberg gegen die dortige Sparkasse terminiert, am 24.02. und 17.03.2021 das LG Regensburg, am 25.02.2021 das LG Amberg und schließlich am 01.03. und 08.03.2021 gehen die Termine gegen die Sparkasse München vor dem LG München I weiter.
Sobald es dort verwertbare Entscheidungen geben wird, werden wir darüber an dieser Stelle berichten. Wir meinen, dass es sich lohnt, für die Interessen der Sparkassenkunden zu kämpfen und nicht „klein bei zu geben“. Hierzu gehört auch, über die von uns geführten Prozesse öffentlich zu berichten und damit noch zögernde Sparer von der Notwendigkeit einer anwaltlichen Tätigkeit zu überzeugen. Wir wissen von vielen Betroffenen, dass sie die Prozesse ganz genau verfolgen und erst später tätig werden wollen.