In einem von den Rechtsanwälten DR. STORCH & Kollegen geführten Klageverfahren vor dem LG Landshut hat der öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter festgestellt, dass die Sparkasse Landshut für 2 Sparverträge rund 9.300,00 € zu wenig an Sparzinsen an die betroffenen Sparer gezahlt hat. In seinem Gerichtsgutachten hat der Gutachter den Referenzzins sowohl der Sparkasse, als auch den der Verbraucherzentrale als nicht sachgerecht erachtet und stattdessen auf einen von ihm gewählten Referenzwert abgestellt. Sollte sich diese Einschätzung gerichtlich durchsetzen wäre allein die Sparkasse Landshut mit einer Vielzahl von Zinsforderungen betroffener Sparer konfrontiert. Wir hoffen allerdings, dass diese berechtigten Forderungen nicht erneut vor Gericht durchgesetzt werden müssen, sondern dass die Sparkasse Landshut, aber auch die anderen Sparkassen nun in sich gehen und von sich aus Vergleichsangebote unterbreiten.
Dem Klageverfahren lagen Verträge aus 1996 und 1998 zugrunde, mit einer Sparrate von jeweils 200 DM und 300 DM.