Sparkasse Nürnberg: Kündigungen unwirksam

Feste Vertragslaufzeiten
Nachdem sich eine Vielzahl betoffener Prämiensparer aus Nürnberg an uns gewandt haben und uns ihre Unterlagen zur Auswertung zur Verfügung gestellt haben, kommen wir insbesondere unter Berücksichtigung des jüngsten BGH-Urteils zu der Einschätzung, dass die meisten Kündigungen der Sparkasse Nürnberg unwirksam sein dürften, weil in den Verträgen selbst feste Lauf- und Prämienstaffeln vereinbart worden sind: denn in den uns vorliegenden Verträgen heisst es unter Ziffer 3. Zinsen und Prämien „
20J 50,000%, FJ 50,000 %“.

BGH Urteil nicht einschlägig
Anders als in dem vom BGH beurteilten Fall, wo nur eine Prämienstaffel von 15 Jahren vereinbart worden ist, liegt hier eine Staffel von mindestens 20 Jahren vor, so die Einschätzung von Dr. Storch. Diese Bewertung sehen wird dadurch bestätigt, dass die Sparkasse Nürnberg die Verträge mit einer Berechnung zur sog. „Ertrags- und Kapitalentwicklung“ versehen hat, die ausdrücklich eine Laufzeit von 20 Jahren ausweist. Hierbei handelt es nicht um eine unverbindliche Werbeanpreisung in irgendeinem Flyer, sondern um eine Berechnung, die sich auf den konkreten Vertrag des jeweiligen Kunden bezieht.
Zudem liegen uns Verträge vor, bei denen noch Jahre nach Vertragsschluss weitere Berechnungen zur „Ertrags- und Kapitalentwicklung“ erstellt wurden und die Laufzeiten von 33 Jahren ausfweisen. Auch diese Ergänzungen nehmen ausdrücklich Bezug auf die Ausgangsverträge, etwa in dem Sie die exakte bisherige Sparsumme, den Zinsertrag und die jeweilige Sparprämie benennen.
Insgesamt sehen wir guten Erfolgsaussichten dafür, dass ein Großteil der erfolgten 21.000 Kündigungen vor Gericht angreifbar ist und keinen juristischen Bestand haben.