Sparkasse München zur vollen Zinserstattung verurteilt! LG München I auf Seiten der Sparer

Die 22. Kammer des LG München I hat die Sparkasse München mit Urteil vom 23.07.2021 erstmals zur Erstattung von Zinsen in Höhe von rund 8.000,00 € aus einem Prämiensparvertrag verurteilt. Nachdem sich die Münchener Richter bei der Kündigung von Sparverträgen noch auf die Seite der Sparkasse geschlagen hatten, haben sie nun der Zins-Klage stattgegeben und damit bestätigt, dass der von der Verbraucherzentrale gewählte Referenzzins sachgerecht ist. Das ist schon deshalb erfreulich, weil damit ein langwieriges Gerichtsgutachten vermieden wird und die Kammer die Abrechnungspraxis der Verbraucherzentrale als zutreffend befunden hat.
Die Sparkasse München hat als einer der wenigen Sparkassen in Deutschland bislang keinerlei Vergleichsbereitschaft gezeigt und so die Münchener Sparer in eine Vielzahl von Klageverfahren gedrängt. An dieser Vorgehensweise hat sich bis heute nichts geändert, obwohl die deutsche Bankenaufsicht (BaFin) Anfang des Jahres eine Allgemeinverfügung erlassen hat.
Zu begrüßen ist zudem, dass das Landgericht keine Verjährung des Zinsanspruchs gesehen hat, weil die im Sparguthaben enthaltenden Zinsen derselben Verjährung unterliegen wie das übrige angesparte Kapital. Danach hat die Verjährung erst mit Kündigung im Jahre 2019 zu laufen begonnen, weshalb die Klageforderung nicht verjährt war. Der Aspekt der Verjährung von Zinsforderungen ist umstritten, das LG Regensburg etwa hat kürzlich die Ansprüche als verjährt erachtet mit Ausnahme der letzten 3 Jahre. Allerdings hatte das LG Regensburg auch die Zinsabrechnung an sich für sachlich zutreffend erachtet.
Gegen dieses Urteil haben wir für unsere Mandanten allerdings Berufung beim OLG Nürnberg eingelegt, weil auch wir der Auffassung sind, dass die Verjährung erst mit Kündigung beginnt.

Wir gehen zudem davon aus, dass die Sparkasse München ebenfalls Rechtsmittel zum OLG einlegen wird. Dennoch hoffen wir, dass die Sparkasse München durch das Urteil zum Umdenken gezwungen wird und sie anfängt, Vergleichsvorschläge zu unterbreiten.