Sparkasse MOL lehnt gerichtliche Vergleiche auf Zinsnachzahlung ab

Nachdem das Amtsgericht zunächst unsere Zinsklagen zurückgewiesen hatte und wir Berufung beim LG Frankfurt/Oder einlegen mussten, hat es nunmehr in einer Vielzahl von Klageverfahren einen Vergleichsvorschlag unterbreitet: die Sparkasse MOL soll 1/3 der von der der VZ berechneten Zinsforderung zahlen und ebenfalls 1/3 der außergerichtlichen Kosten übernehmen. Hintergrund ist, dass wir das Amtsgericht nachdrücklich auf das Musterurteil des OLG Dresden und das darauf fußende Zinsurteil des LG Dresden aufmerksam gemacht hatten.
Die Sparkasse MOL hat nun mitteilen lassen, dass sie den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich ablehnt und auf eine streitige Verhandlung beharrt. Daraufhin hat der Vorsitzende Richter angemahnt, die Sparkasse möge ihre ablehnende Haltung überdenken.
Am 09. Dezember 2020 wird das Amtsgericht Strausberg jetzt den gesamten Tag die für unsere Mandanten eingelegten Zinsklagen gegen die Sparkasse MOL verhandeln.