Sparkasse erkennt Laufzeit von 1188 Monaten (99 Jahre) an.

In einem von der Kanzlei DR. STORCH & Kollegen geführten Verfahren hat die Sparkasse Jerichower Land, nachdem sie zunächst den Sparvertrag zum 30.06.2019 gekündigt hatte, den Widerspruch unserer Mandanten anerkannt und ausdrücklich eine Laufzeit von 1188 Monaten bestätigt. Die Sparkasse schreibt wie folgt:

Insofern halten wir uns an die vertraglichen Vereinbarungen gebunden und führen den Vertrag entsprechend fort„.

Wir möchten diese Vorgehensweise der Sparkasse Jerichower Land ausdrücklich als lobend hervorheben, kommt die Sparkasse doch als bisher einzige ihrer Verantwortung für ihre Kunden nach und verzichtet auf die abenteuerliche Argumentation anderer Sparkassen, wonach die vertragliche Laufzeit von 1188 Monaten nicht ernst gemeint sei und ein Rechtsbindungswille fehle.
„Der Erklärung anderer Sparkassen in den von uns geführten Prozessen, wonach die Bezifferung einer festen Laufzeit auf einen Softwarefehler (Umstellung auf das OS Plus-System der Finanz-IT) zurückzuführen sei, dürfte danach der Boden entzogen sein“, so der Experte Dr. Storch. „Auch wir vertreten in den von uns geführten Verfahren die Ansicht, dass diese technische Erklärung der Sparkassen nur vorgeschoben ist“.
Wir sind gespannt darauf, wie andere Sparkassen auf das zitierte Eingeständnis reagieren werden. Gerne berichten wir an dieser Stelle weiter über die von uns zu dieser Frage geführten Zivilprozesse vor verschiedenen Gerichten.