Musterklage gegen Sparkasse Jerichower Land wegen Zinsforderung eingelegt

Nachdem auch die Sparkasse Jerichower Land eine Neuabrechnung der Zinsen aus den gekündigten Sparverträgen ablehnt, haben wir zwischenzeitlich für unsere Mandanten eine Musterklage vor dem Amtsgericht Burg gegen die Sparkassen Jerichower Land eingelegt. Mit der Klage fordern unsere Mandanten rund 900 € an Zinsen zurück, die die Sparkasse Jerichower Land nach unserer Rechtsauffassung zu wenig gezahlt hat. Die Kläger hatten sich von der Verbraucherzentrale Sachsen ein Zinsgutachten erstellen lassen, wo die Gutachter eine Zinsforderung von rund 900 € festgestellt hatten. Wir hatten die Sparkasse aufgefordert, die Zinsen zu zahlen und den Sparvertrag neu abzurechnen. Beides hatte die Sparkasse abgelehnt und sich zudem auf eine vermeintliche Verjährung der Ansprüche berufen. Wir meinen dagegen, dass die Zinsforderung nicht verjährt ist und werden dies vor Gericht entschlossen vertreten.
Nach unserer Erfahrung bieten die Sparkasse außergerichtlich leider keine bzw. nur unzureichende Vergleichszahlungen, so dass die Betroffenen gezwungen sind, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mit unserer Hilfe können auch andere Sparer die gutachterlich von der Verbraucherzentrale festgestellten Zinsforderungen gerichtlich einklagen. Rechtsschutzversicherungen kommen für die gerichtlichen Kosten in der Regel auf.