Merkwürdigs Geschäftsgebaren der Sparkasse Niederbayern-Mitte, Dingolfing

Auch die Sparkasse Niederbayern-Mitte hat eine Vielzahl von S-Prämiensparverträgen-flexibel mit ihren Kunden abgeschlossen. Die Verträge weisen eine Prämienstaffel nach dem Muster „20 Jahre + Folgejahre“ auf und werden nun flächendeckend gekündigt. Bei unseren Mandanten war es alledings so, dass man diesen zunächst eine Aufhebung des Sparvertrages angeboten hatte und zwar unter Gewährung einer „Sonderprämie“ von rund 2.500,00 €. Nachdem unsere Mandanten dieses Angebot abgelehnt hatten, hat die Sparkasse Niederbayern-Mitte nunmehr den Vertrag zum 30.05.2020 gekündigt.
Aber es geht noch weiter:
Unsere Mandanten hatten sich zwischenzeitlich an die Verbraucherzentrale gewandt und um Überprüfung der Zinszahlungen gebeten. Hierbei stellte der von der VZ beauftragte Gutachter ein Zinsnachforderung von sage und schreibe rund 24.000,00 € fest. Auf die Aufforderung unserer Mandanten, diesen Betrag zu erstatten, teilte die Sparkasse lapidar mit, dass aus der Zinsnachberechnung der dortigen Rechtsabteilung lediglich ein Anspruch von rund 3.000,00 € resultiere. Offenbar geht die Sparkasse davon aus, dass die weitergehenden Ansprüche bereits verjährt sind – ohne dies jedoch klarzustellen. Wir meinen jedoch, dass man anwaltlich nicht vertretenen Kunden auf diesen Aspekt unbedingt hinweisen muss und nicht so tun kann, als ob die gutachterliche Stellungnahme fehlerhaft sei.
Nach unserer Erfahrung kommt es leider immer häufiger vor, dass Sparkassen die Zinsforderungen ihren Kunden zunächst kategorisch zurückweisen. Erst wenn die Sparer einen Rechtsanwalt einschalten, zeigt man sich bei den Sparkassen kompromißbereit. Wir meinen, dass Sparkassenkunden eigentlich einen bessere Behandlung und ein Agieren auf Augenhöhe verdient haben.