Kündigungen der Sparkasse Dortmund rechtlich zweifelhaft

Nachdem uns eine Vielzahl betroffener Kunden der Sparkasse Dortmund ihre Sparverträge „S-Prämiensparen-flexibel“ zur Prüfung zur Verfügung gestellt haben, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Ende 2019 ausgesprochenen Kündigungen rechtlich zweifelhaft sein dürften:
Zum einen enthalten die Verträge eine Prämienstaffel „ab dem 15 Sparjahr 50%“ und weichen insoweit von dem BGH Urteil XI ZR 345/18 ab. Dort war eine Staffel bis zum 15. Sparjahr vereinbart. Die BGH-Rechtsprechung passt mithin nicht auf die Verträge der Sparkasse Dortmund.
Zum anderen – und dies dürfte maßgeblich gegen eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit sprechen – hat die Sparkasse Dortmund ihre Prämiensparer im Jahr 2001 angeschrieben und zwar mit folgendem Inhalt:
„Wundern Sie sich, dass wir uns zu Ihrem S-Prämiensparen flexibel melden?
Vorab – es ist alles in Ordnung!
Grund unseres Schreibens ist eine Änderung bei der Prämienkapitalisierung.
Die Prämie für Ihre Jahressparleistung werden wir Ihnen jetzt bereits am Ende des Sparjahres gutschreiben. Bisher geschah es immer am 31.12. eines Jahres.
Dies bedeutet für Sie einen zusätzlichen Zinsgewinn!

Ebenso ändert sich auch die Vertragslaufzeit auf jetzt maximal 25 Jahre.

Freundlichst grüßt Sie

Stadtsparkasse Dortmund“.

Nach unserer Einschätzung hat die Sparkasse Dortmund damit eine feste Laufzeit von 25 Jahren vereinbart bzw. kundgetan, dass sie bis zum 25. Sparjahr auf eine Kündigung verzichtet. Im Wissen darum, dass Verträge mit fester Laufzeit auch nach der Rechtsprechung des BGH nicht kündbar sind, verfällt die Sparkasse Dortmund – jedenfalls in den Antwortschreiben an Ihre Kunden Anfang 2020 – auf eine juristische Spitzfindigkeit wie folgt:

„Unser Angebot, die Vertragslaufzeit auf 25 Jahre zu begrenzen, aus unserem Schreiben aus Januar 2001 haben Sie nicht rechtzeitig angenommen. Vor diesem Hintergrund verblieb es bei einem unbefristeten Vertrag S-Prämiensparen. Diesen konnten wir – wie erfolgt – mit unserer Kündigung zum 28.02.2020 beenden“.

Von einem vermeintlichen „Angebot“ ist jedoch an keiner Stelle die Rede, die Argumentation ist alles andere als überzeugend. Wir suchen daher Betroffene der Sparkasse Dortmund, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und gegen die Vorgehensweise der Sparkasse Dortmund klagen wollen. Wir werden sodann eine Musterklage erstellen und dem Treiben der Sparkasse Dortmund Einhalt gebieten. Wir meinen, dass eine derartige Dreistigkeit nicht ohne Folge bleiben kann.