Kündigung von S-Prämiensparen flexibel – Widersprüchliche Argumentation der Sparkasse MOL

Kündigung von S-Prämiensparen flexibel

Die Sparkasse Märkisch-Oderland (MOL) lässt in ihren Kündigungsschreiben zu den Prämiensparverträgen („S-Prämiensparen flexibel“) darauf hinweisen, dass sie ihre Geschäfte nach „kaufmännischen Grundsätzen“ führe und sie die Prämiensparverträge „aufgrund der Situation an den Kapitalmärkten“ nicht fortsetzen werde. Trotz zahlreicher Widersprüche ihrer langjährigen Kunden hält die Sparkasse MOL – wie die meisten anderen Sparkassen – an ihren Kündigungen fest und zwingt daher unsere Mandanten, ihre Ansprüche auf langfristigen Vermögensaufbau gerichtlich durchzusetzen.
Gleichzeitig lässt der geschäftsführende Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Michael Ermrich zur Jahresmitte 2018 ausgesprochen gute Zahlen vorlegen, was nach der Auffassung der Kanzlei DR.STORCH & Kollegen im Widerspruch zur Begründung der Kündigungen steht:

„Die Ostdeutschen Sparkassen bleiben trotz eines schwierigen Zinsumfeldes und wachsender regulatorischer Herausforderungen auch nach dem Boomjahr 2017 in der Erfolgsspur. Die Kreditvergabe bewege sich auf hohem Niveau, und die Einlagen seien auf einen Rekordwert gewachsen, sagten der Geschäftsführende Präsident des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) Michael Ermrich sowie der OSV-Verbandsgeschäftsführer Wolfgang Zender bei der Vorlage der Halbjahreszahlen in Berlin“ (vgl. SuperIllu Nr.37/2018).

„Nicht nur das Wirtschaftlichkeitsargument der Sparkasse MOL ist fragwürdig, so der Fachanwalt für Bankrecht Dr. Storch. Denn, so der Experte, der eine Vielzahl betroffener Prämiensparer vertritt, die Sparkassen lassen völlig unter den Tisch fallen, dass den Niedrigzinsen ab 2012 die Jahre bis 2009 gegenüberstehen, in welchem die Sparkassen im Wege der Refinanzierung hohe Erträge über Spareinlagen erzielen konnten“. Im Übrigen, so Dr. Storch in seiner Einschätzung, „seien die den Sparern gewährten Sparzinsen ausgesprochen niedrig gewesen und tendierten in letzter Zeit gegen Null, so dass die Sparverträge für die Kunden erst ab Erreichen und langfristigen Inanspruchnahme der höchsten Staffel lukrativ werden“.

Betroffene Prämiensparer („S-Prämien flexibel“) sollten sich daher gegen die Kündigungen wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen regelmäßig Kostenschutz, so dass die Sparer ohne Kostenrisiko klagen können. Die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen bereitet momentan Musterklagen gegen Sparkassen vor, zunächst in Brandenburg. Bereits jetzt ist absehbar, dass Sparkassen sich bei Untätigkeit der Sparer darauf berufen werden, dass sie die Kündigung akzeptiert hätten und der Einwand der Verwirkung greift. Dem gilt es vorzubeugen.