Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat in gleich 3 von der Kanzlei DR. STORCH & Kollegen geführten Verfahren die Kreissparkasse Märkisch Oderland zu Zinserstattungen von jeweils rund 6.600,00 €, 3.300,00 € 2.500,00 € verurteilt. Die Urteile von Anfang Juni 2022 sind nicht rechtskräftig, unsere Mandanten werden Rechtsmittel einlegen, weil das Gericht dem Gutachten der Verbraucherzentrale nicht gefolgt ist und den betroffenen Sparern nur einen Teil der eingeklagten Zinsen zugesprochen hat. Das Gericht hatte einen Gerichtsgutachter beauftragt, der unter anderem die Ansicht vertreten hat, dass bei der Neuabrechnung kein gleitender Durchschnitt zu verwenden ist. Dadurch sind die Ansprüche unserer Mandanten – aus unserer Sicht zu Unrecht – gekürzt worden.
Die Verbraucherzentrale Sachsen e.V. hat nunmehr ein neues Gutachten eingeholt, in dem die Anwendung des sog. gleitenden Durchschnitts vehement befürwortet wird.
Die Sparkasse MOL hatte sich bis zuletzt nicht vergleichsbereit gezeigt, so dass die Urteile von uns erwirkt wurden.