Erste Vergleichsangebote von Sparkassen

Nachdem das BGH-Urteil veröffentlicht und von den Rechtsabteilungen der Institute geprüft wurde, ist man jedenfalls bei manchen Sparkassen doch nachdenklich geworden. Dies gilt insbesondere für Verträge mit festen Laufzeiten, die der Kündigungswelle ebenfalls zum Opfer gefallen sind, weil die Sparkassen ihren gesamten Bestand an Prämiensparverträgen offenbar „bereinigen“ wollen. Uns liegen mittlerweile Angebote von Sparkassen vor, die darauf hinauslaufen, den Mandanten die Restlaufzeit ihrer Verträge abzukaufen, etwa durch Zahlung der Prämien in einer Summe.
Auch liegen uns Angebote zur Erstattung von Zinszahlungen vor, in ganz beträchtlicher Höhe und mit dem Hinweis, dass die jeweilige Sparkasse „nicht an einer gerichtliche Klärung“ interessiert sei.
Im Sinne unserer Mandanten wollen wir an dieser Stelle keine Sparkasse konkret benennen, um die Vergleichsverhandlungen nicht zu gefährden. Die Vergleichsangebote sollten jedoch Betroffene, deren Prämiensparverträge ebenfalls gekündigt wurden, ermutigen, für ihre Rechte zu kämpfen. Auch die Angebote auf Zinsrückzahlungen zeigen, dass sich insoweit ein langer Atem auszahlt.
Wir, die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen unterstützen Sie gerne bei den Verhandlungen mit den Sparkassen.