Auch MBS in Potsdam kündigt – Kündigungen sind zweifelhaft!

Auch die Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (MBS) kündigt jetzt die Prämiensparverträge flexibel ihrer Kunden im großen Stil. Wie alle anderen Sparkasse auch beruft sich die Mittelbrandenburgische Sparkasse auf das anhaltende Niedrigzinsumfeld und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Kündbarkeit von Sparverträgen aus 2019. Allerdings – und das verschweigt die MBS geflissentlich – passt diese Rechtsprechung nicht zu den uns vorliegenden Sparverträgen der MBS. Denn diesen enthalten – anders als bei den übrigen Sparkassen, die nur eine 15. jährige Prämienstaffel aufweisen – eine vom 3. Jahr (3%) bis zum 25. Sparjahr (99 %) ansteigende Prämienstaffel. Dies ist sehr ungewöhnlich, führt aber dazu, dass die Mittelbrandenburgische Sparkasse diese Verträge selbst nach der BGH-Rechtsprechung nicht vor dem 25. Sparjahr kündigen kann. Denn sie hat insoweit einen Prämienanreiz von 99% gesetzt, den sie erfüllen muss.
Wir, die Rechtsanwälte DR. STORCH& Kollegen halten diese Schlussfolgerung – nach unseren Prozesserfahrungen mit anderen Sparkassen – für zwingend.

Es kommt hinzu, dass auch die von der MBS verwendete Zinsklausel unwirksam sein dürfte und den betroffenen Sparern Zinsforderungen in erheblicher Höhe zustehen.
Zwar lässt die MBS auf unsere Nachfrage mitteilen, dass sie den Referenzzins nach bestimmten Zeitreihen der Bundesbank gebildet habe (20% 3 Monate, BBK01.ST0316; 20 % 1 Jahr, BBK01.WT3078; 60% 5 Jahre, BBK01.WT3082)
und dies den Vorgaben des Bundesgerichtshofes entsprechen soll.
Auch diese Behauptung halten wir allerdings schon deswegen für zweifelhaft, weil diese Mischung mit einem Schwerpunkt von 60% auf 5 Jahre nicht dem Anlagehorizont einer mindestens 25. Jahre langen Geldanlage gerecht wird.
Wir werden daher unseren Mandanten empfehlen, beide Fragen einer gerichtlichen Klärung beim Landgericht Potsdam zuzuführen. Über den Verlauf dieses Verfahren werden wir hier berichten.