Der Amtsgericht Krefeld hat mit Urteil vom 25.03.2021 die Sparkasse Krefeld zur Zinserstattung von 3.831,67 € verurteilt, zudem muss die Sparkasse die Kosten des Verfahrens tragen und die Rechtsanwaltskosten des Klägers in Höhe von 403,22 €. Damit ist das Gericht den Anträgen des Klägers voll gefolgt und hat insbesondere bestätigt, dass der Sparvertrag zutreffend nach der Zinsreihe WX4260 abgerechnet worden ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.