„Sparkassen-Sauerei“
Wie BILD in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, kündigen die Sparkassen immer mehr Sparverträge. BILD spricht von einer „Sparkassen-Sauerei“.
Prämiensparverträge zeichnen sich dadurch aus, dass die relativ geringe Verzinsung mit nach Laufzeit gestaffelten Bonuszinsen ausgeglichen werden sollen.
Immer mehr Kunden in Deutschland werden aus ihren hoch verzinsten Prämiensparverträgen gedrängt!
Seit 2015 haben 135 von rund 400 Sparkassen Prämiensparverträge gekündigt. Davon sind insgesamt mehr als 320 000 Verträge betroffen, so die BILD Zeitung.
Das ist das Ergebnis einer Auswertung des Verbraucherportals biallo.de.
Bayern liegt vorne
Spitzenreiter in Sachen Kündigung ist Bayern. Nirgendwo sonst in der Republik haben so viele Sparkassen Prämiensparverträge gekündigt wie im Freistaat, nämlich rund 50 Geldhäuser. Dort startete die große Welle 2019.
Zum Vergleich: Auf den weiteren Plätzen folgen Niedersachsen mit 19 und Nordrhein-Westfalen mit 17 Sparkassen.
Besonders hoch war die Zahl der Kündigungen 2019. Seit dem BGH-Urteil, das Sparverträge gekündigt werden können, sofern die höchste Prämienstufe erreicht wurde, nutzen viele Sparkassen diese Möglichkeit.
Insgesamt dürften die Zahlen noch düsterer sein: Die Dunkelziffer dürfte allerdings wesentlich höher liegen“, so auch die Erfahrung von Dr. Storch. „Die Sparkassen zeigen sich nicht sonderlich auskunftsfreudig und versuchen auch die Anzahl der bereits anhängigen Gerichtsverfahren nicht an die große Glocke zu hängen. Dies auch deswegen, weil die Sparkassen keine schlafende Hunde wecken und verhindern wollen, dass die gekündigten Sparer ihre Zinsen überprüfen lassen. Neben den Kündigungen, die oftmals angreifbar sind, haben die Sparkassen nämlich auch zu geringe Zinsen gezahlt.
Was sind Prämiensparverträge?
Prämiensparverträge zeichnen sich durch eine vergleichsweise geringe variable Verzinsung aus, die mit nach Laufzeit gestaffelten Bonuszinsen ausgeglichen werden sollen.
Viele dieser Sparverträge haben nach 15 Jahren die höchste Prämienstufe erreicht und dürfen laut dem BGH-Urteil von 2019 gekündigt werden.
Ein Beispiel: Nach 15 Jahren erhält der Sparer eine jährliche Bonuszahlung in Höhe von 50 Prozent seiner im Vorjahr eingezahlten Sparbeträge. Zahlt ein Sparer eine monatliche Sparrate von 50 Euro, also im Jahr 600 Euro, bekommt er in der höchsten Prämienstufe satte 300 Euro von der Sparkasse obendrauf. In Niedrigzinszeiten ist das ein gutes Geschäft.
Die Geldinstitute begründen die Kündigungen meist damit, dass solche Altverträge in der aktuellen Zinslandschaft wirtschaftlich nicht mehr tragfähig seien.