Zinsnachforderung von rund 5.000 € – Gutachter verwirft Zinsberechung der Sparkasse München!

Prof. Elsas bestätigt Zinserstattung für Sparer

In einem von unserer Kanzlei vor dem Landgericht München I gegen die Stadtsparkasse München geführten Klageverfahren auf Zinserstattung aus zwei Sparverträgen aus 1996/1999 (Sparraten 127,82 €, S-Prämiensparen fleixibel) ist der vom Gericht bestimmte Gutachter (Prof. Elsas, LMU München) zu dem Ergebnis gelangt, dass die Sparkasse München den Klägern einen Betrag in Höhe von 5.028,84 € an Zinsen zu wenig gezahlt hat.

Wesentlich zu niedrige Abrechnung der Sparkasse

Prof. Elsas hat die von der Stadtsparkasse München vorgenommene Zinsabrechnung wie folgt als fehlerhaft und wesentlich zu niedrig erachtet:


„Die von der Bank ab dem Jahr 2005 angewendete Methodik zur Bestimmung der Prämiensparvertrags-Verzinsungen konnte im Wesentlichen repliziert werden, so dass davon auszugehen ist, dass diese auch angewendet wurde. Allerdings genügt die verwendete Methodik nicht den vom BGH formulierten Rahmenbedingungen, insbesondere weil ein nur viermonatiger Anpassungszeitraum gewählt wurde (….).

(…)

Die von der Bank tatsächlich für beide streitgegenständlichen Verträge gezahlten Verzinsungen sind wesentlich niedriger, als bei einer den BGH-Vorgaben entsprechenden, ökonomisch sinnvollen Zinsberechnung hätten sein müssen“ (….).

Da die Sparkasse München als eine der wenigen Sparkasse in Deutschland bislang keine uns bekannte Vergleichsangebote unterbreitet hat, werden wir an dieser Stelle weiter über den Ausgang des Verfahrens berichten.