Weitere Kündigungen der Sparkasse Jerichower Land und Wittenberg – Dr. Storch vertritt betroffene Kunden

Wie wir schon vermutet hatten, gehen die Kündigungen der S-Prämiensparverträge flexibel durch die Ostdeutschen Sparkasse unvermindert weiter, diesmal trifft es die Kunden der Sparkassen Jerichower Land und Wittenberg. Damit breitet sich der Sparkassenskandal insbesondere in Sachsen-Anhalt wie ein Flächenbrand aus. So hat etwa die Sparkasse Jerichower Land mit Schreiben vom 25. März 2019 durch ihre Vorstände Dierkes und Giese folgendes mitteilen lassen: „Die Sparkasse Jerichower Land führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen. Deshalb unterliegen wir dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Aufgrund der Situation an den Kapitalmärkten können wir zur Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebotes unbefristete Verträge, welche die Höchstprämie erreichten haben, nicht mehr fortsetzen. Da es sich bei Ihrem Prämiensparvertrag um einen solchen Sparvertrag handelt, kündigen wir hiermit den o.g. Prämiensparvertrag zum 30.06.2019, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Betroffen von den Kündigungen sind wiederum vorrangig ältere Sparer, die schon seit Jahrzehnten Kunden der Sparkassen sind. Offenbar geht man davon, dass sich der Widerstand dieser Personengruppe in Grenzen hält und ältere Prämiensparer sich scheuen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem scheinen sich die Sparkassen durch die bisherige Rechtsprechung in Sicherheit zu wiegen. Uns erreichen jedoch täglich neue Anrufe von empörten Kunden, die sich die Vorgehensweise insbesondere der Jerichower Sparkasse nicht gefallen lassen wollen. Auch diese Sparkasse kündigt unterschiedslos alle Sparverträge, die die Höchstprämie erreicht haben. Besonders verwundert hat uns, dass Kunden vorab von der Jerichower Sparkasse dazu bewogen werden sollen, ihre langfristigen Verträge durch nachträgliche Vereinbarungen auf bestimmte Laufzeiten zu begrenzen. Denn, so die Einschätzung des Fachanwaltes Weitere Kündigungen der Sparkassen Jerichower Land und Wittenberg Dr. Storch vertritt betroffene Kunden , „wenn die Verträge tatsächlich jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten kündbar wären, bedürfte es eigentlich keiner nachträglichen Laufzeitbefristung“. Wir, die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen werden auch in Sachsen-Anhalt – wie schon im Land Brandenburg – die Umstände der Kündigungen aufbereiten und Musterklagen gegen die dortigen Sparkassen erheben. Dafür sind wir auf Informationen Betroffener dringend angewiesen, um die Dimension des Sparkassenskandals den Gerichten genau darstellen zu können. Zwar hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt schon Informationsveranstaltungen angeboten. Nach unserer Erfahrung halten die Sparkassen jedoch an den Kündigungen fest, weshalb in jedem Einzelfall leider geklagt werden muss. Dies sollte durch einen spezialisierten Anwalt erfolgen, der sich mit den unterschiedlichen Verträgen auskennt.

Gerne übernehmen wir auch die Kostenanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die Korrespondenz mit Mandanten in Sachsen-Anhalt erfolgt durch unsere Kanzlei unproblematisch über Telefon und Email. Für Rückfragen betroffener Kunden insbesondere der Sparkasse Jerichower Land stehen wir gerne zur Verfügung.