Verbraucherzentrale plant Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Barnim

Jetzt handeln! Prämiensparerinnen können sich anschließen und Zinsen einklagen

Prämienspar-Kundinnen der Sparkasse Barnim können sich ab sofort bei der Verbraucherzentrale Brandenburg melden, denn die Verbraucherzentrale prüft derzeit eine Musterklage gegen das Geldinstitut. Damit sollen Barnimer Prämiensparerinnen die Möglichkeit bekommen, die ihnen zustehende Zinsnachzahlung aus ihren Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ einzufordern. Die Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die Sparerinnen der etwa 1.600 gekündigten Verträge deutlich zu wenig Zinsen erhalten haben. Das betrifft auch laufende Verträge. Betroffene Verbraucherinnen melden sich unter:
www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/sparkassen/musterklage-barnim

Die Sparkasse Barnim gehört zu jenen Anstalten Öffentlichen Rechts, die massenhaft Prämiensparer per Kündigung vor die Tür gesetzt haben. Etliche Kunden ließen daraufhin ihre Verträge und die zugehörigen Zinsgutschriften bei der Verbraucherzentrale Brandenburg prüfen. Mit fatalem Ergebnis für die Sparkasse: Nach Auswertung der bislang durchgeführten Zinsberechnungen wurden den langjährigen Kunden je Vertrag durchschnittlich 1.800 Euro zu wenig an Zinsen gezahlt. Die Zinsnachforderungen der Sparer lehnt die Sparkasse bisher jedoch rigoros ab. „Und das, obwohl die bisherige Rechtsprechung eindeutig die Position der Sparer stützt“, stellt Finanzexperte und Jurist Erk Schaarschmidt fest.

Die Prämiensparer im Barnimer Land sollen daher nun die Möglichkeit bekommen, die ihnen zustehende Zinsnachzahlung aus den Langzeitsparverträgen „Prämiensparen flexibel“ zusammen mit der Verbraucherzentrale Brandenburg einzuklagen.

Sparer, die ihre Ansprüche gegen die Sparkasse Barnim geltend machen möchten, können sich jetzt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg melden. Dazu müssen sie unbedingt eine Kopie der Vertragsunterlagen zum Prämiensparvertrag einreichen. Die Kosten der geplanten Klage trägt die Verbraucherzentrale.