Stadtsparkasse München vor Kündigungen

Auch die Stadtsparkasse München erwägt offenbar die Kündigung ihrer Prämiensparverträge. Wie die tz München von heute berichtet, will die Stadtsparkasse München noch auf die Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) von Mai 2019 warten: „Nach dessen Veröffentlichung werden wir prüfen, welche konkreten Auswirkungen dieses Urteil für unser Haus hat“, so der Sparkassensprecher Joachim Fröhler zur tz. Nach Angabe der tz wären rund 24.000 Kunden von den angedachten Kündigungen ihrer Verträge S-Prämiensparen-flexibel betroffen.
Ähnlich hält es die Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg: Zunächst erwarten wir die noch ausstehende Urteilsbegründung des BGH“, so die Sprecherin Kerstin Brehm.
Wir, die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen vertreten bereits Mandanten gegenüber der Stadtsparkasse München. Denn auch diese hat nach unserer Überzeugung die Zinsen bei den S-Prämiensparen-flexibel Verträgen falsch berechnet und unseren Mandanten stehen Zinsrückzahlungen in Höhe von mehreren Tausend Euro zu. Wir haben daher die Stadtsparkasse München namens unseres Mandanten aufgefordert, rund 8.000 € an zu wenig gezahlten Zinsen bis zum 15.08.2019 zurückzuzahlen. Sollte dies nicht erfolgen, werden wir auch in diesem Fall eine Musterklage gegen die Stadtsparkasse München beim Landgericht München einreichen.