Sparkasse Hannover kündigt 8.000 Sparverträge (S-Prämiensparen-flexibel)

Kündigungen zweifelhaft

Wie die HAZ berichtet, beabsichtigt die Sparkasse Hannover sich der Kündigungswelle der Sparkassen anzuschließen und rund 8000 Sparern zu kündigen. Wie alle anderen Sparkassen auch wird sie sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) stützen, was jedoch nur auf einen Teil der Verträge zutrifft. Immer dort, wo im Vertrag selbst oder in andern Unterlagen eine feste Laufzeit vereinbart worden ist, greift das Urteil nicht und die Kündigungen sind dann juristisch angreifbar.

Feste Vertragslaufzeiten

Feste Laufzeiten ergeben sich u.a. aus den Prämienstaffeln und aus Kontoauszügen (Finanzstatus). Auch in den Übertragungsfällen, wo Sparer verstorben sind und die Verträge auf Ehepartner oder Kinder übertragen wurden, sind oftmals feste Laufzeit von „1188 Monaten“ vereinbart worden.

„Bei diesen Konstellationen bestehen sehr gute Erfolgsaussichten sich gegen die Kündigung zu wehren, hat doch etwa das OLG Dresden diese Verträge als nicht vorzeitig kündbar eingestuft, so der Sparkassenexperte Dr. Storch.

Zinsforderungen geltend machen

Wie andere Sparkassen auch hat die Sparkasse Hannover eine falsche Zinsklausel verwendet. Deswegen sollten Sparer die Kündigung nutzen, um Zinsen nachzufordern und zwar unter Bezug auf OLG Dresden – 5 MK 1/19 -.