Sparkasse Deggendorf nimmt Kündigung zurück!

In mehreren von uns betreuten Verfahren hat die Sparkasse Deggendorf die im Januar 2020 ausgesprochenen Kündigungen von Sparverträgen (S-Prämiensparen flexibel) zurückgenommen. Hintergrund ist, dass die Sparverträge eine Prämienstaffel von 25 Jahren + FJ aufweisen und diese Laufzeit regelmäßig noch nicht abgelaufen war, als die Sparkasse gekündigt hatte. Zu erwarten ist allerdings, dass die Sparkasse erneute kündigen wird, sobald die 25-jährige Vertragsdauer erreicht ist.

Zinsforderung abgelehnt

Die von den Rechtsanwälten Wurster & Heigl aus Deggendorf vertretene Sparkasse lehnt die Zinsforderungen wegen unwirksamer Zinsklausel allerdings weiterhin ab. Die Sparkasse ist der Auffassung, dass es sich bei dem vom OLG Dresden gefällten Urteil um „einen singulären Einzelfall“ handelt, obgleich das Urteil in einem Musterfeststellungsverfahren gefallen ist, das deutschlandweit Bedeutung hat.