Sparkasse Ansbach nimmt Kündigung zurück!

Als erste Sparkasse in Bayern hat die Sparkasse Ansbach in einem von DR. STORCH&Kollegen betreuten Fall die Kündigung eines Prämiensparvertrages zurückgenommen. Der Vertrag mit einer ausrücklichen Laufzeit von „1188 Monaten“ läuft zu den bestehenden Konditionen weiter, die Sparakasse behält sich allerdings das Recht vor, den Vertrag abermalig zu kündigen. „Wir begrüßen das Einlenken der Sparkasse Ansbach ausdrücklich“, so Dr. Storch in seiner Stellungnahme. „Unsere Rechtsauffassung, die kürzlich durch das OLG Dresden (8 U 1770/18 ) bestätigt wurde, setzt sich damit allmählich durch“, so der Sparkassenexperte Dr. Storch. „Allerdings beharren viele Sparkassen noch immer auf ihre Kündigungen, wie etwa die Sparkassen München, Nürnberg aber auch die Sparkassen Märkisch-Oderland und Oder-Spree, obwohl auch in deren Verträgen feste Laufzeiten vereinbart worden sind“, so die Erfahrung von Dr. Storch. Bei diesen Sparkassen haben wir Musterklagen eingericht, um sie zu einem Umdenken zu zwingen. Derartige Verträge sind vor Ende der Laufzeit nicht kündbar.