Neue Musterklagen beim LG Frankfurt (Oder) eingereicht

Am 18.11.2019 haben wir zwei neue Musterklagen beim LG Frankfurt (Oder) gegen die Sparkasse MOL eingelegt. Auch bei diesen handelt es sich um Fälle, wo die Sparkasse bei Übertragungen Laufzeiten von 1188 Monaten zugesichert hatte und die Verträge mit Prämienstaffeln über 99 Jahre versehen hatte. Die Sparkasse hat außergerichtlich die Rückname der Kündigungen kategorisch abgelehnt mit dem Hinweis, dass es sich um einen Softwarefehler gehandelt habe und die extrem lange Laufzeit von beiden Seite nicht „ernst“ gewesen sei. Der Sparkasse MOL fehle insoweit der Rechtsbindungswille, so die Argumentation der Sparkasse.
Diese Begründung hatte, wie bereits berichtet, etwa das LG Stendal (Az: 22 S 104/18) in der letzten Woche zurückgewiesen und die dortige Sparkasse Stendal an der vertraglichen Laufzeit festgehalten. In seinen Gründen hatte sich das Gericht ausdrücklich auf die Grundsatzentscheidung des BGH (XI ZR 345/18) aus diesem Frühjahr bezogen.
In den von der Kanzlei DR. STORCH &Kollegen vor dem LG Frankfurt (Oder) geführten Verfahren geht es zudem um Zinsforderungen von jeweils rund 15.000 € und 1.500 €.