Neue Kündigungen

Nachdem zuletzt die Sparkasse Schwedt und die Jerichower Sparkasse ihre Prämiensparen flexibel Verträge gekündigt hatten, ziehen weitere Sparkasse nach. Nach Mitteilung der Stiftung Warentest haben mittlerweile auch die Kreissparkasse Kandel-Germersheim, die Sparkasse Pfaffenhofen und die Städtische Sparkasse zu Schwelm ihre Prämiensparverträge „S-Prämiensparen flexibel“ gekündigt. Angeschlossen hat sich auch die Sparkasse Mittelthüringen, die die Unispar-Verträge ihrer Kunden gekündigt hat.
Obwohl die Jerichower Sparkasse – wie fast alle anderen Sparkassen – eine intransparente und daher unwirksame Zinsklausel verwendet hat, weigert sie sich gegenüber unseren Mandanten, eine Neuabrechnung der Zinsen vorzunehmen. Da betroffenen Sparkassenkunden ein Anspruch auf Neuabrechnung zusteht, werden wir, die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen demnächst auch ein Musterverfahren gegen die Jerichower Sparkasse einleiten. „Es kann nicht angehen, dass die Jerichower Sparkasse hier einfach mauert und keine Auskünfte erteilt“, so der Fachanwalt Dr. Storch, zumal andere Institute von sich aus Zinsgutschriften anbieten.
Bei einer Sparkasse in Bayern, die bislang noch keine Kündigungen vorgenommen hat, konnten wir feststellen, dass diese sogar Verträge mit festen Zinssätzen (keine variablen) angeboten hat und gleichfalls feste Laufzeiten („1188 Monate“) abgeschlossen hat. Gerade diese Verträge halten wir für nicht vorzeitig kündbar, weil sie von der BGH-Rechtsprechung nicht erfasst werden.