Nächste Sparkasse kündigt – Sparkasse Wittenberg

Fast täglich erreichen uns neue Hiobsbotschaften von betroffenen Sparkassenkunden, diesmal aus der Lutherstadt Wittenberg: die dortige Sparkasse kündigt sämtliche Prämiensparverträge „S-Prämiensparen-flexibel“ und zwar mit folgender Begründung:

Die Sparkasse Wittenberg ist ein Wirtschaftsunternehmen und führt ihre Geschäfte nach kaufmännischen Grundsätzen. Deshalb unterliegen wir dem Gebot der Wirtschaftlichkeit. Aufgrund der Situation an den Kapitalmärkten sind wir dazu gezwungen, das Produkt „Prämiensparen flexibel“ einzustellen. Zur Erfüllung des Wirtschaftlichkeitsgebots können wir auch die bestehenden Verträge nicht mehr fortsetzen.
Da es sich bei den Prämiensparverträgen um unbefristete Verträge handelt und die höchste Prämienstufe erreicht worden ist, sind wir berechtigt, die Verträge durch Kündigung zu beenden. Bei Ihren Verträgen handelt es sich um Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist, eine feste Vertragslaufzeit ist nicht vereinbart.

Da die Sparverträge von beiden Seiten erfüllt wurden, kündigen wir hiermit die o.g. Prämiensparverträge zum 14. Oktober 2019, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ (Auszug aus einem Kündigungsschreiben der Sparkasse Wittenberg vom 08.07.2019).

Sparkassenskandal greift um sich

Auch die Sparkasse Wittenberg macht wiederum – anders als sie in den Kündigungen vorgibt – keinen Unterschied zwischen den einzelnen Verträgen und deren Inhalt. So haben uns Mandanten wiederum solche Verträge vorgelegt, die eindeutig feste Laufzeiten enthalten, welche zum Kündigungszeitpunkt bei weitem noch nicht abgelaufen sind. „Von einer beiderseitigen Erfüllung“, so der Sparkassenexperte Dr. Storch, „kann ersichtlich keine Rede sein. Dies erachten wir für einen klaren Rechtsverstoß“, so Dr. Storch, „da der Rechtsgrundsatz pacta sunt servanda auch für Sparkassen gilt“.
Wir empfehlen daher betroffenen Sparkassenkunden, ihre Verträge sorgfältig zu prüfen und nach festen Laufzeiten (im Vertrag selbst, in den Folgeverträgen und auch im Kundenfinanzstatus) zu suchen. Besser ist es jedoch, die Verträge von einem versierten Anwalt prüfen zu lassen, der sich mit dem „Kleingedruckten“ auskennt.
Wir, die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen rufen wiederum dazu auf, dass uns die von den Kündigungen der Sparkasse Wittenberg betroffenen Sparer ihre Unterlagen zur Verfügung stellen, damit diese hier geprüft und verglichen werden können. Für uns als Rechtsanwälte, die bereits in ganz Deutschland Musterklagen gegen Sparkassen führen, ist es ausgesprochen wichtig, die gesamte Bandbreite des Skandals aufzeigen zu können und die Hintergründe der Kündigungen vor Gericht belegen zu können.

Wir halten die Vorgehensweise für rechtsmißbräuchlich, weil normale Sparkassenkunden ohne juristische Vorbildung die Unterschiede der Verträge weder erkennen, noch durchschauen. Auch deshalb sprechen wir von dem SPARKASSENSKANDAL und werden alles dafür tun, unsere Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen.