LG München: Zinsforderungen sind nicht verjährt!

Nachdem wir nun diverse Verhandlungen beim Landgericht München I gegen die Sparkasse München wahrgenommen haben, können wir den betroffenen Sparern die beruhigende Nachricht machen, dass sämtliche, beim Landgericht München befasste Kammern die von uns geltend gemachten Zinsansprüche aus den S-Prämiensparen-flexibel Verträgen für nicht verjährt erachten. Die Kammern haben angekündigt, demnächst Beweisbeschlüsse über die Höhe der Zinsforderungen zu erlassen. Noch steht allerdings nicht fest, welcher Gutachter hierfür beauftragt werden soll. Die Sparkasse München hat als eine der wenigen Sparkassen in Deutschland bislang keinerlei Vergleichsbereitschaft signalisiert und lässt sich in jedem Einzelfall verklagen. Über die Entwicklung der Verfahren werden wir weiter an dieser Stelle berichten. In anderen Verfahren – etwa beim LG Frankfurt/Oder und beim LG Landshut – liegen uns mittlerweile Gerichtsgutachten vor, die zu ganz erheblichen Zinsnachforderungen gelangen.