LG München verhandelt am 25.11. und 07.12.2020 gegen Sparkasse München. Zinsschaden eingeklagt

Nachdem wir für unsere Mandanten gleich eine Vielzahl an Klage gegen die Sparkasse München eingereicht haben, hat das LG München nun sehr zeitnah auf den 25.11. und den 07.12.2020 zur mündlichen Verhandlung terminiert. Die Verfahren, wo es um Zinsschäden von rund 8.300,00 € und 9.000,00 € (2 Verträge) geht, werden bei unterschiedlichen Zivilkammern verhandelt, einmal bei der 35. Kammer, das andere Mal bei der ZK 32. Nachdem bereits die 3. Zivilkammer Hinweise in anderen Verfahren erteilt hatte, eine Verjährung der Ansprüche abgelehnt und die Abrechnungspraxis der beklagten Sparkasse München für fehlerhaft erachtet hatte, bleibt nun abzuwarten, wie sich die anderen Kammern positionieren. Anders als etwa die Sparkasse Dachau oder die Sparkasse Hannover, die ihren Kunden außergerichtlich großzügige Angebote unterbreiten, bleibt die Sparkasse München bislang stur und zeigt keinerlei Einigungsbereitschaft.
Die Zivilkammer 3 hatte bereits eine Einigung wie folgt angeregt:

„Die Parteien werden angesichts einer nicht unerheblichen Zahl von Parallelprozessen angefragt, ob sie unter sich Einigungsmöglichkeiten sehen“.