LG München I terminiert auf 14.09.2020 – erste Verhandlung gegen Sparkasse München

Nachdem wir für unsere Mandanten Mitte Juni Klage beim Landgericht München eingelegt hatten, hat die 27. Kammer ausgesprochen kurzfristig terminiert und die mündliche Verhandlung für Montag, den 14.09.2020 anberaumt. In der Klage wenden sich unsere Mandanten sowohl gegen die Kündigung ihre S-Prämien-Sparvertrages aus dem Jahr 1995, als auch gegen die zu geringen Zinszahlungen wegen unwirksamer Zinsanpassungsklausel seitens der Sparkasse München.
Der Fall ist deswegen bemerkenswert, weil sich unsere Mandanten außergerichtlich selbst vertreten hatten und ausgesprochen sachkundig und überzeugend argumentiert hatten. Dennoch lehnte die beklagte Sparkasse jegliche Einigung ab, so dass unsere Mandanten sich gezwungen sahen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und vor dem Landgericht München zu klagen.


Kündigung zweifelhaft

Der Sparvertrag war noch von den Großeltern abgeschlossen worden und zwar mit einer monatlichen Sparrate von 102,26 €. Im Jahr 2014 änderte die beklagte Sparkasse von sich aus den Vertrag und garantierte unseren Mandanten eine Prämienzahlung über 99 Jahre. Im Jahre 2019 wollte die Sparkasse München von dieser Vereinbarung nichts mehr wissen und kündigte den Vertrag.
Wir sind der Auffassung, dass bei solchen Fällen das Urteil des BGH aus 2019 nicht einschlägig ist, weil die Beklagte durch die Prämienstaffel einen besonderen Bonusanreiz gesetzt hat.

Zinserstattung von 1.983,44 €

Zudem haben unsere Mandanten bei der Verbraucherzentrale ein Zinsgutachten erstellen lassen, was zu einer Zinsforderung von 1.983,44 € gelangt. Diesen Betrag haben wir für unsere Mandanten ebenfalls mit der Klage eingefordert.