LG Dresden veruteilt Sparkasse auf Erstattung von rund 11.000 € Zinsen! Erstes Zinsurteil für Sparer

Das Landgericht Dresden hat  am 24.09.2020  (9 O 2203 / 19 n.rkr.) das deutschlandweit erste Zinsurteil zugunsten der Sparer gefällt und die beklagte Sparkasse verurteilt, nahezu € 11.000 an Zinsen an den klagenden Sparer nachzuzahlen.

Der Kläger hatte 1994 mit der Sparkasse einen S-Prämiensparen flexibel-Sparvertrag geschlossen, den die Sparkasse kündigte. Die Kündigung wurde von dem Sparer akzeptiert, aber gerügt, dass ihm die Sparkasse wenig Zinsen gutgeschrieben hatte –  er verklagte die Sparkasse auf Zahlung, da eine wirksame Zinsänderungsklausel nicht in den Sparvertrag einbezogen worden war, sondern es dort nur hieß:

Die Spareinlage wird variabel, zur Zeit mit 4,75 % verzinst. Daneben zahlt die Sparkasse am Ende eines Kalenderjahres eine verzinsliche S-Prämie  gemäß der nachfolgenden Prämienstaffel …“.

Die Richter aus Dresden haben dem Sparer in vollem Umfang Recht gegeben und bestätigt, dass das von ihm zuvor eingeholte Sachverständigengutachten  der Hink und Fischer Kredit Sachverständige GbR, die den gleitenden Durchschnitt der Zeitreihe BBK01.WX4260  zur  Berechnung der Zinsen herangezogen hatten,  richtig ist.  Denn es handelte sich nach Auffassung des Gerichts um eine langfristige Kapitalanlage, so dass diese Zeitreihe, die mittlere Restlaufzeiten von über 9 bis einschließlich 10 Jahren umfasst, heranzuziehen ist:
„Die Klagepartei hat eine entsprechende sachlich korrekte Abrechnung über die gesamte Vertragslaufzeit vorgelegt, die einen solchen Nachzahlungsbetrag der Höhe nach ausweist. Gegen die Korrektheit dieser Abrechnung hat die Beklagte, die lediglich gegen die der Abrechnung zu Grunde gelegten Parameter insistierte, keine Einwände erhoben“, so das Gericht.

Die demgegenüber von der Sparkasse herangezogenen Zeitreihen (BBK01.Su0325) erachtet das Gericht für sachlich falsch.

Der Fachanwalt Dr. Storch hofft, dass dieses Urteil dazu beitragen wird, dass die Sparkassen in Zukunft freiwillig zahlen werden und es nicht – wie bislang – in jedem Einzelfall auf eine Gerichtsverfahren anlegen.