Kündigungen der Sparkasse München zweifelhaft

Uns liegen mehrere Fälle der Stadtsparkasse München vor, bei denen die Kündigung von Verträgen S-Prämiensparen flexibel rechtlich zweifelhaft erscheinen. Wie berichtet hatte die Sparkasse rund 21.000 Verträge gekündigt, zumeist zum 31.12.2019. Nachdem unsere Mandanten der Kündigung widersprochen hatten, antwortete die Sparkasse mit Schreiben vom 21.10.2019, dass sie leider zum Handeln gezwungen sei und deshalb an den Kündigungen festhalte.
„Der BGH hat mit seinem Urteil vom 14. Mai 2019 – XI ZR 345/18 – die Möglichkeit zur Kündigung derartiger Verträge bestätigt“, so die Sparkasse München.
Seltsamerweise hat die Statdsparkasse München derartige Verträge noch 2016/17 derart ergänzt, dass sie den Laufzeitbeginn geändert, eine Dynamisierung aufgenommen und vor allem eine Prämienstaffel über 99 Jahre vereinbart hat.
Vor diesem Hintergrund erachten wir es als rechtsmißbräuchlich, wenn die Sparkasse München nur wenige Jahre später die Verträge unter Hinweis auf das „anhaltende Niedrigzinsumfeld“ kündigt und meint, die Vereinbarung aus 2016/17 habe keinerlei Bedeutung mehr.
Wir sind dagegen der Auffassung, dass auch die Stadtsparkasse München sich an einmal geschlossene Vereinbarungen halten muss.